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151/2004
Stand: 07.06.2004
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Personengebundene datenschutzrechtliche Bestimmungen überprüfen

Inneres/Große Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Überprüfung der personengebundenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Großen Anfrage ( 15/3256) gemacht. Im Einzelnen wird gefragt, ob der Regierung Erhebungen vorliegen, aus denen sich Art und Umfang von Datenerfassung und -organisation in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung ergeben. Weitere Fragenkomplexe beziehen sich auf das Bankgeheimnis, auf Datenschutzrechte von Kindern, auf biometrische Daten, auf das Gesundheitssystem, auf die Wirtschaft, auf den Mobilfunk, auf das Internet, auf Navigationssysteme, auf die Strafverfolgung, auf die Videoüberwachung, auf das Scannen von Kfz-Kennzeichen, auf den innerbehördlichen Datenabgleich sowie auf die internationale Zusammenarbeit.

Beispielsweise soll die Regierung sich zum Spannungsverhältnis zwischen dem Recht der Kinder, grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, und dem Erziehungsrecht der Eltern äußern. Die Regierung soll sagen, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken biometrische Daten zur Identifizierung von Personen bereits am Frankfurter Flughafen von Behörden genutzt werden. Von Interesse ist auch, welche Möglichkeiten für die Patienten bei der geplanten elektronischen Patientenkarte bestehen, Art und Umfang der gespeicherten Daten zu beeinflussen und Informationen darüber zu erhalten. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, in welchem Umfang personenbezogene Daten bei Kundenbindungsprogrammen, die Auskunft über das Konsumverhalten und die Interessen der Verbraucher geben, erfasst werden. Die Regierung verlangt ferner Auskunft darüber, welche technischen Möglichkeiten bestehen, den Standort des Nutzers eines Mobiltelefons sowohl bei eingeschaltetem als auch bei ausgeschaltetem Handy festzustellen. Angaben will die Fraktion ebenso darüber, wie gewährleistet werden soll, dass die Bürger über die Daten informiert werden, die über sie gespeichert sind und weitergegeben werden. Schließlich soll die Regierung mitteilen, ob sie Behörden stärker vernetzen will, um so mehr als bisher Zugriff auf die bei einer Stelle gespeicherten Daten von Bürgern zu haben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_151/02
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