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168/2004
Stand: 28.06.2004
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Rechtsgrundlage für so genannte Massen-DNA-Screening in Erfahrung bringen

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Freiwillige Beteiligung an so genannten Massen-DNA-Screenings zur Aufklärung von schweren Verbrechen erweist sich nach Ansicht der FDP-Fraktion oft als Trugschluss, wenn jemand nicht an der Speichelprobe teilnehmen will. In einer Kleinen Anfrage ( 15/3374) führen die Liberalen aus, in jüngster Zeit seien Fälle bekannt geworden, in denen Betroffene, die sich geweigert hätten, eine Speichelprobe abzugeben, von den zuständigen Staatsanwaltschaften als Verdächtige oder Beschuldigte ins Strafsachenregister eingetragen worden seien. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe dabei zur Begründung eines vorher nicht vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch sei die Unschuldsvermutung umgekehrt worden. Die von einem Massenscreening Betroffenen hätten ihre Unschuld nachweisen müssen. Faktisch werde dadurch ein Generalverdacht begründet.

Die Liberalen fragen die Bundesregierung unter anderem, ob sie der Ansicht ist, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Anordnung von so genannten Massen-DNA-Screenings bieten. Falls die Regierung diese Frage verneint, will die Fraktion in Erfahrung bringen, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung von Massen-DNA-Screenings in den Bundestag einbringen wird. Ob die Regierung der Ansicht ist, dass mit der Weigerung eines Bürgers, eine Speichelprobe abzugeben, ein hinreichender Tatverdacht begründet wird, will die FDP ferner wissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_168/03
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