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173/2004
Stand: 30.06.2004
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Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz beschlossen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum der Oppositionsfraktionen hat der Umweltausschuss am Mittwochvormittag den Regierungsentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ( 15/3168) in geänderter Fassung angenommen. Damit zieht die Regierung die Konsequenzen aus der Hochwasser-Katastrophe im August 2002, erläuterten die Bündnisgrünen. Die Initiative berücksichtige Ökologie und Ökonomie in ausgewogenem Maße und verbessere die Möglichkeiten, weiteren Überschwemmungen vorzubeugen. In diesem Sinne sei ein differenziertes Ackerbau-Verbot in gefährdeten Gebieten vorgesehen. Die fast zwei Jahre zurückliegende Hochwasser-Katastrophe habe deutlich gemacht, dass auch im Baurecht nicht alles so bleiben könne wie bisher. Der CDU/CSU warf die Fraktion vor, lediglich ökonomische Interessen zu berücksichtigen. An einem Gesetzentwurf zu einer wirklich verbesserten Vorbeugung sei die Union nicht interessiert. Die größte Oppositionsfraktion legte einen Entschließungsantrag vor, der bei Enthaltung der FDP mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Darin sprachen sich die Parlamentarier dafür aus, die deutsche Hochwassergesetzgebung in ein gesamteuropäisches Konzept einzubetten und die bestehenden Regelungen gemeinsam mit den Ländern auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Gesetzesinitiative der Regierung sei problematisch, so die Union, da sie Rechtsunsicherheit schaffe und somit eine Prozesslawine zu erwarten sei. Auch führe die neue Gesetzgebung zu Beschränkungen des Eigentums und zu Wertminderungen des Bodens. Die Abgeordneten gehen davon aus, dass viele Änderungen des Gesetzentwurfs Verhandlungsmasse für den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sind.

Die SPD warf der Union vor, ihren Entschließungsantrag sehr spät eingebracht zu haben. Im Übrigen gebe es ein EU-integriertes Konzept bereits, da der Gesetzentwurf mit der Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sei. Zudem widerspreche die Union ihren Grundsätzen, indem sie in einzelnen Bereichen die Kompetenzen der Länder missachte. Die FDP räumte ein, dass zusätzliche Regelungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nötig sind. Der vorliegende Gesetzentwurf habe aber deutliche Schwächen. So würden bestehende Unklarheiten nicht beseitigt und ein enormer Kontroll- und Bürokratie-Aufwand betrieben. Zudem passten die Neuregelungen nicht in die Konzeption der Europäischen Union. Die Fraktion plädierte dafür, künftige Bauherren auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit Überschwemmungen hinzuweisen. Auch sei es nötig, die Hochwasser-Vorhersage zum Beispiel durch intensivere Satelliten-Nutzung zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_173/03
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