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252/2004
Stand: 21.10.2004
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Beim Elektronikschrott Stoffverbote und Trennungspflichten vermeiden

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Bei der Verwertung von Elektronik-Altgeräten sollten Stoffverbote und Getrennthaltungspflichten nur dann vorgesehen werden, wenn dies aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich und die Trennung technisch unumgänglich und verhältnismäßig ist. Diese Forderung erhebt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/3950). Sie bezieht sich auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Elektro- und Elektronikgesetz, der auf Vorgaben der Europäischen Kommission zurückgeht. Dessen Ziel sei es, über ein Sammel- und Rücknahmesystem, an dem Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und privat-wirtschaftliche Entsorger beteiligt seien, Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und gegebenenfalls deren Verwertung zu fördern. Allerdings müsste der durch zusätzliche Regulierungen erreichbare Vorteil den damit verbundenen Aufwand rechtfertigen und dürfe die Betroffenen nicht unnötig und übermäßig belasten. In dieser Hinsicht weise der Regierungsentwurf zahlreiche Schwächen auf, so die Liberalen. Daher fordert die Fraktion, dass die Vorlage überarbeitet wird, um unnötige und nicht sachgerechte Belastungen sowie verzichtbaren Verwaltungs-, Kontroll- und Bürokratieaufwand von vornherein zu vermeiden. Die im Gesetzgebungsverfahren verursachten Verzögerungen sollten bei den Betroffenen nicht zu "unbilligem Zeitdruck und den damit verbundenen Nachteilen" führen. Die Regierung sollte Spielräume bei der Umsetzung nutzen und die Regelungen auf das EU-rechtlich Erforderliche beschränken, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_252/04
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