hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Im Bundestag notiert: Änderung des Seeaufgabengesetzes
16/35) will die Bundesregierung die rechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bedienstete sowohl der
national zuständigen Behörde als auch der EU-Kommission
die notwendigen Inspektionen auf Seeschiffen vornehmen können.
Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für künftige, auf
weiteren internationalen Verpflichtungen beruhende Betretungsrechte
geschaffen werden.
Berlin: (hib/MIK) Mit dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur
Änderung des Seeaufgabengesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/10