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226/2005
Stand: 15.11.2005
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Regierung will überflüssige Vorschriften im Justizwesen streichen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung will Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. Wie sie in einem Gesetzentwurf ( 16/47) erläutert, sei diese Bereinigung ein "Beitrag zu einer zeitgemäßen, effektiven und übersichtlichen Rechtsordnung". Darin seien Rechtsvorschriften, die unnötige Bürokratie auslösen und damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung mit Zeit und Kosten belasten, fehl am Platz. Sie müssten auch schon deshalb beseitigt werden, um dem Eindruck vorzubeugen, dass sie für die Bewertung heutiger Sachverhalte maßgeblich wären. Das Bundesrecht enthalte eine Vielzahl von Vorschriften, die heute keine praktische Wirkung mehr entfalten. Es existierten zudem zahlreiche Vorschriften, die noch aus dem Reichsrecht stammten. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Regierung und erklärt sich bereit, "konstruktiv" mitzuarbeiten. Er stellt aber mit Bedauern fest, dass die Beteiligung der Länder durch die Regierung der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens nicht angemessen gewesen sei. So sei der Zeitraum, der den Ländern für eine sachgerechte Stellungnahme eingeräumt worden sei, viel zu kurz gewesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_226/03
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