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September 03/1998
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Justizministerium

Die meisten Ausgaben  für den Personalbereich

(hh) Auch im kommenden Jahr soll beim Bundesjustizministerium mehr als die Hälfte der Summe der in seinem Etat mit 721,02 Millionen DM veranschlagten und gegenüber 1998 um 29,77 Millionen DM höheren Gesamtausgaben auf der Einnahmenseite verbucht werden, nämlich 461,37 Millionen DM. Der größte Ausgabenposten ist mit 425,01 Millionen DM (1998: 417,96 Millionen DM) der Personalbereich.
152,54 Millionen DM, 18,18 Millionen DM mehr als 1998, sind für sächliche Verwaltungsausgaben vorgesehen. Mit 127,59 Millionen DM sollen die Ausgaben für Investitionen um 10,35 Millionen DM höher liegen. Niedriger dagegen ist mit 28,8 Millionen DM der geplante Betrag für Zuweisungen und Zuschüsse angesetzt (31,2 Millionen DM).
Im Haushaltsplan des Justizministeriums berücksichtigt sind:
  • der Bundesgerichtshof (Karlsruhe),
  • der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe),
  • das Bundesverwaltungsgericht (Berlin),
  • der Bundesfinanzhof (München),
  • das Bundespatentgericht (München),
  • die Wehrstrafgerichtsbarkeit,
  • das Deutsche Patentamt (München),
  • das Bundesdisziplinargericht (Frankfurt/Main).
Der Umzug des Ministeriums nach Berlin ist Hauptgrund für das Mehr bei dessen Personalkosten: 79,58 Millionen DM statt 75 Millionen DM in diesem Jahr.
Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben ist für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden in Bonn und Berlin ein Betrag von 2,15 Millionen DM (900.000 DM) eingeplant. Auch der Betrag von 1,28 Millionen DM (100.000 DM) für vermischte Verwaltungsausgaben steht überwiegend in Zusammenhang mit dem Umzug nach Berlin. 6,65 Millionen DM (200.000 DM) sind für Geräte und Ausstattung für Verwaltungszwecke vorgesehen.
Mit 34,75 Millionen DM (34,43 Millionen DM) schlagen die Kosten für den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg zu Buche. 32 Millionen DM sind dabei 1999 für Baumaßnahmen eingestellt.
Beim Bundesgerichtshof sind Ausgaben in Höhe von 49,38 Millionen DM (51,52 Millionen DM) bei Einnahmen von 25,02 Millionen DM (30,02 Millionen DM) eingeplant. Die Ausgaben für Investitionen, in diesem Jahr 2,84 Millionen DM, werden auf 867.000 DM reduziert.
Auch beim Generalbundesanwalt sind die Ausgaben für Investitionen niedriger: 909.000 DM nach 15,68 Millionen DM in diesem Jahr. Insgesamt sind Ausgaben von 85,48 Millionen DM (92,99 Millionen DM) und Einnahmen von 23,52 Millionen DM (25,32 Millionen DM) geplant.
Einzelplan 07
(in Millionen DM)
1999 1998
Ausgaben 721,02 691,25
Einnahmen 461,37 442,10
Verpflichtungsermächtigungen 85,99 104,86

Im Zusammenhang mit der Herrichtung des Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig für das Bundesverwaltungsgericht soll dessen Ausgabenansatz für Investitionen 1999 auf 25,23 Millionen DM (16,18 Millionen DM) steigen. Insgesamt sind Ausgaben in Höhe von 53,64 Millionen DM (44,55 Millionen DM) und Einnahmen von 2,35 Millionen DM (2,05 Millionen DM) vorgesehen. Der Bundesfinanzhof rechnet mit Ausgaben von 23,3 Millionen DM (24,2 Millionen DM).
Der Ausgabenansatz für das Bundespatentgericht beträgt 57,67 Millionen DM (53,73 Millionen DM). Der Mehrbetrag geht auf Investitionen zurück.
Beim Deutschen Patentamt werden 373,16 Millionen DM (341,28 Millionen DM) vorwiegend aus Gebühren als Einnahmen erwartet. 292,39 Millionen DM (269,75 Millionen DM) sollen ausgegeben werden, davon 20 Millionen DM (7 Millionen DM) bei Bauinvestitionen und 19,06 Millionen DM (13,02 Millionen DM) für die EDV.
Beim Bundesdisziplinargericht wird mit Ausgaben von 4,19 Millionen DM (4,33 Millionen DM) gerechnet, bei der Wehrstrafgerichtsbarkeit mit 10.000 DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803038a
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