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Mai 04/1999
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Koalition: Bevölkerungspolitik in Entwicklungszusammenarbeit fördern

(en) Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Beschlüsse der Konferenz von Kairo zur Bevölkerung und Entwicklung 1994 zu bestätigen und die Eigenanstrengungen der Entwicklungsländer besonders zu unterstützen, die bisher Familienplanung aus eigener Kraft vor allem in ländlichen Gebieten nicht flächendeckend anbieten können.

Das verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag zur UN­Sonderversammlung "Fünf Jahre nach der Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung in Kairo" ( 14/797). Mit dem Antrag, den das Parlament am 22. April an den Fachausschuß überwies, soll die aktive Bevölkerungspolitik in der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden. So soll die Regierung Maßnahmen, die Einfluß auf das Bevölkerungswachstum haben, intensivieren, insbesondere die Strukturverbesserung im ländlichen Raum, den Zugang von Frauen und Mädchen zu Bildungs­ und Ausbildungsmaßnahmen sowie die Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten für Frauen und Mädchen. Unterstützt werden müsse auch die Entwicklung und der Ausbau von sozialen Sicherungssystemen sowie die Verbesserung der reproduktiven Gesundheitsversorgung. Die Abgeordneten verweisen auf den Anstieg der Weltbevölkerung auf insgesamt mehr als sechs Milliarden Menschen. Eine Verlangsamung dieses Wachstums löse nicht alle Probleme, so die Fraktionen, erleichtere aber Problemlösungen für eine zukunftsfähige menschenwürdige Entwicklung. Die Industrieländer hätten sich 1994 in Kairo verpflichtet, zum globalen Prozeß zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen beizutragen. Der Bundestag soll deshalb die Absicht der Bundesregierung, die Ziele des Aktionsprogramms von Kairo mit jährlich 450 Millionen DM zu unterstützen, begrüßen.

SPD und Bündnisgrüne halten in ihrem Papier auch fest, Zwangsmaßnahmen zur Geburtenkontrolle seien "vehement" abzulehnen und die eklatanten Diskriminierungen von Frauen und Mädchen, die sich zum Beispiel in der Form von Abtreibung weiblicher Föten, der Tötung und Vernachlässigung weiblicher Neugeborener sowie genitaler Verstümmelung und massiver Verletzung von Frauenrechten zeigten, seien "ausdrücklich zu verurteilen".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904025b
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