Über Statistiken informiert(in) Über die aufgrund des Bundesstatistikgesetzes in den Jahren 1997 und 1998 erstellten Statistiken informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung ( 14/732). So seien in den beiden Jahren vier Erhebungen zur Erfüllung eines dringenden Datenbedarfs der Bundesressorts eingeleitet worden, von denen drei abgeschlossen wurden. Unter anderem sei für das Bauministerium eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Zahl der Wohnungslosen erstellt worden. Im Auftrag des Justizministeriums sei eine Registerauswertung von Daten des Bundeszentralregisters über strafgerichtliche Beurteilungen vorgenommen worden. Ziel dieser Rückfallstatistik sei es gewesen, Daten zur Effizienzmessung und Weiterentwicklung des deutschen Strafrechts bereitzustellen sowie Informationen über die Möglichkeiten zu erarbeiten, eine Rückfallstatistik in Deutschland einzuführen. Die Prüfung, ob eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer solchen Statistik geschaffen werden soll, sei noch nicht abgeschlossen. Im Auftrag des Arbeitsministeriums habe eine Erhebung über die Immobilienvermögen privater Haushalte in Deutschland 1995 auf aktuelle Daten zurückgegriffen. Geplant sei, den für das Immobilienvermögen entwickelten Schätzansatz auf das Geldvermögen auszudehnen. Hintergrund für eine Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zur statistischen Beobachtung der Ausschreibungs und Auftragsvergabepraxis für öffentliche Haushalte sei eine Untersuchung der Europäischen Kommission über Umfang und Struktur der Aufträge der öffentlichen Hand in den einzelnen Mitgliedstaaten. |