Deutscher Bundestag
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Mai 04/1999
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AG gebildet

(re) Einvernehmlich einigte sich der Rechtsausschuß in seiner Sitzung am 21. April auf die Einsetzung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht. Das Besetzungsverhältnis in bezug auf die einzelnen Fraktionen beträgt vier Sitze für die SPD, drei Sitze für die CDU/CSU und jeweils einen Sitz für die übrigen Fraktionen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904033d
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