Gefährdungen durch Elektrosmog vermeiden(pt) Der Petitionsausschuß hat sich am 21. April dafür eingesetzt, Umweltschäden und Gesundheitsgefährdungen durch elektromagnetische Strahlen zu vermeiden oder zumindest zu vermindern. Deshalb beschlossen die Mitglieder dieses Gremiums, eine entsprechende Eingabe an die Bundesregierung "als Material" und den Fraktionen "zur Kenntnis" zu überweisen. Im übrigen sei die Eingabe für eine parlamentarische Initiative geeignet. Damit setzten sich die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS gegen CDU/CSU und F.D.P. durch, die die gesetzlichen Regelungen für ausreichend erachteten und deshalb nur für eine "einfache" Überweisung votierten. In der Petition wurden Bedenken über mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen von elektromagnetischen Feldern geäußert. Deshalb riefen die Petenten den Gesetzgeber dazu auf, entsprechende gesetzliche Novellierungen zu erlassen. Auch sei in Erwägung zu ziehen, ob nicht Elektroversorgungsunternehmen gesetzlich veranlaßt werden sollten, bestehende Hochspannungsleitungen in Wohngebieten anderweitig zu verlegen. Grenzwert wird geplant Die intensive parlamentarische Befassung ergab, daß in Abstimmung mit internationalen Expertenkommissionen für elektrische Feldstärke ein Grenzwert von 5 Kilowatt pro Meter und für die magnetische Flußdichte ein Grenzwert von 100 Microtesla geplant sei. Diese Grenzwerte würden nur in seltenen Fällen in unmittelbarer Nähe oder direkt unter Hochspannungsleitungen erreicht. Kenntnisse und Erfahrungen, daß im Bereich dieser Grenzwerte gesundheitsschädigende Effekte auftreten würden, seien nicht feststellbar. Diese empfohlenen Grenzwerte bildeten die Basis für eine strahlenhygienische Bewertung von Anlagen, die elektrische oder magnetische Felder erzeugen würden. Die Anlagenbetreiber müßten beachten, daß die Summe aller Immissionen die Grenzwerte nicht überschreiten dürfe. Darüber hinaus sei es möglich, in vielen Fällen durch geeignete Schaltungen die tatsächlichen Werte noch zu senken. |