Insolvenzrechtliche Vorschriften ändern(re) Zahlungssysteme, an denen verschiedene Banken beteiligt sind, sollen gegen das Insolvenzrisiko eines Teilnehmers abgesichert und diesbezügliche Abrechnungsvereinbarungen im Gebiet der Europäischen Union auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Um dieses Ziel einer Richtlinie (98/26/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen in deutsches Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften (14/15 39) vorgelegt. Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, die Insolvenzstatistik, also die Erhebung von Daten über Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, bundeseinheitlich gesetzlich zu regeln ( 14/1418). |