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Januar 01/2000
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TÄTIGKEITSBERICHT DER REGULIERUNGSBEHÖRDE

"Post-Exklusivlizenz über 2002 hinaus nicht notwendig"

(wi) Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hält es aus heutiger Sicht nicht für erforderlich, die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG über das Jahr 2002 hinaus aufrechtzuerhalten. Dies macht sie in ihrem Tätigkeitsbericht 1998/1999 ( 14/2321) deutlich, dem ein Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Wettbewerb aus Telekommunikations- und Postmärkten?" beigefügt ist.

Das Postgesetz sieht vor, dass der Deutschen Post AG bis Ende 2002 das ausschließliche Recht zusteht, Briefsendungen und adressierte Kataloge zu befördern, deren Gewicht weniger als 200 Gramm und deren Preis weniger als 5,50 DM beträgt.

Die Post AG habe die Sanierung des Unternehmens endgültig abgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Ihre strategische Ausrichtung gehe jetzt hin zum international führenden Briefkommunikations- und Logistikkonzern. Bei einem Marktanteil von derzeit über 99 Prozent bei lizenzpflichtigen Postdienstleistungen (Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm) seien derzeit keine Gründe erkennbar, die das Ende der Exklusivlizenz in Frage stellen.

42 Milliarden DM Umsatz

Der deutsche Postmarkt habe 1998 einen Umsatz von rund 42 Milliarden DM umfasst, wovon rund zwei Drittel auf die Deutsche Post AG entfielen, teilt die Behörde mit. Das restliche Drittel teilten sich viele Anbieter, darunter Kurier-, Express- und Paketdienste. Bei der Briefbeförderung seien die Marktanteile durch die Exklusivlizenz der Post AG bestimmt worden. Neue Lizenznehmer hätten bei einem Gesamtumsatz des Briefmarktes von 19 Milliarden DM 1998 lediglich einen Umsatz von 54 Millionen DM erreicht. Bei den höherwertigen Dienstleistungen (so genannte D-Lizenzen) habe der Umsatz nur 8 Millionen DM betragen. Ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb sei somit erst nach Ablauf der Exklusivlizenz erreichbar.

Nach Darstellung der Regulierungsbehörde expandiert der deutsche Postmarkt. Die Post AG und die meisten anderen Unternehmen hätten Absatz und Umsatz steigern können. Während im Briefgeschäft, vor allem bei inhaltsgleichen Briefsendungen wie der "Infopost", überdurchschnittliche Wachstumsraten zu verzeichnen gewesen seien, habe der Wettbewerb auf dem bereits liberalisierten Paketmarkt zu erheblichen Preissenkungen bei Paketen gewerblicher Kunden geführt. Das anhaltende Wirtschaftswachstum und der Trend zu kleineren Losgrößen in der Industrie ließen jedoch auch für den Paketmarkt eine weiterhin günstige Prognose für die Marktteilnehmer zu. Die Entwicklung im Paketmarkt würde zudem durch die starke Nachfrage nach Expressdienstleistungen mit zeitgenauen Zustellungsformen beeinflusst, so dass auch die Aussichten für den Kurier- und Expressbereich positiv seien.

Regulierung erforderlich

Auf dem Gebiet der Telekommunikation ist Wettbewerb nach Einschätzung der Behörde nur durch regulierende Eingriffe zu erreichen. Bei den Entwicklungen in der Festnetztelefonie handele es sich fast ausschließlich um regulierungsbedingten und nicht um sich selbst tragenden Wettbewerb. So lange nicht flächendeckend konkurrierende Angebote existierten, seien die Interessen der Verbraucher nur durch eine Regulierung sowohl der letzten Zugangsleistungen als auch der Endkundentarife zu wahren.

Der Umsatz im Telekommunikationsmarkt habe 1998 über 105 Milliarden DM erreicht. Darin seien sowohl Umsätze mit Einrichtungen (18 Milliarden DM) als auch Umsätze mit Dienstleistungen (87 Milliarden DM) enthalten. Letztere umfassten vor allem Leistungen im Zusammenhang mit Telefonfestnetzanschlüssen wie den Sprachtelefondienst mit über 45 Millionen DM Umsatz sowie Leistungen im Mobiltelefondienst (19 Milliarden DM). Im Mobiltelefondienst habe die Gesamtteilnehmerzahl 1998 von 8,3 Millionen auf 13,9 Millionen gesteigert werden können. Ende 2000 könne mit einer Gesamtteilnehmerzahl von etwa 30 Millionen gerechnet werden, heißt es in dem Bericht. Bei den absoluten Teilnehmerzahlen stehe Deutschland in Europa bereits heute an zweiter Stelle hinter Italien.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001038b
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