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Januar 01/2001
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INITIATIVEN VON F.D.P. UND PDS GESCHEITERT

Bei Mauergrundstücken soll alles beim Alten bleiben

(re) F.D.P. ( 14/4140) und PDS ( 14/4149) sind am 17. Januar im Rechtsausschuss mit Initiativen zugunsten früherer Eigentümer von Mauer- und Grenzgrundstücken gescheitert. SPD, die überwiegende Mehrheit der CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen lehnten beide Initiativen ab.

Die F.D.P. hatte in einem Gesetzentwurf gefordert, den früheren Eigentümern für den Fall, dass einem verbilligten Rückkauf der Grundstücke öffentliche Interessen entgegenstehen, die den Betroffenen zustehende Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Verkehrswertes nach der ursprünglichen baulichen Nutzung und nicht nach dem heutigen Zustand des Objekts zu bemessen. Die PDS hatte sich in ihrem Antrag für eine komplette Rückgabe von durch Enteignung oder auf andere Weise entzogenen Grundstücken und Gebäuden ausgesprochen.

Die SPD äußerte dazu, sie habe seinerzeit aus gutem Grunde im Interesse der Betroffenen gegen die Absicht der früheren Bundesregierung argumentiert, den Betroffenen lediglich ein privilegiertes Rückkaufrecht zuzugestehen. Nachdem mittlerweile aber mehrere Jahre seit Erlass des neuen Rechts vergangen seien, könne man jetzt nicht einfach "zum Stand Null zurückkehren", da dies zu einem Durcheinander führen würde. Im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit könne man der PDS-Initiative deshalb nicht zustimmen.

Gleiches gelte für den Gesetzentwurf der F.D.P., die nach Auffassung der Sozialdemokraten Privilegien zugunsten einer Gruppe einführen wolle, damit aber gleichzeitig anderen, die nach geltendem Recht besser abschnitten, schaden würde. Im Übrigen sei es nicht sachgerecht, von einer Vorschrift des Baugesetzbuches zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Objekts in bestimmten Fällen abzuweichen, in anderen aber nicht. Bündnis 90/Die Grünen schlossen sich dieser Argumentation an.

Die CDU/CSU erklärte, die 1996 gefundene Regelung, die auch ihrer Fraktion schwer gefallen sei, bleibe auch aus heutiger Sicht sachgerecht. Insofern sehe man für Änderungen keinen Anlass. Festzustellen bleibe ein erstaunlicher Wandel der Argumentation bei der SPD, die sich während der Beratungen des Gesetzgebungsvorhabens vor einigen Jahren noch völlig anders eingelassen habe, so die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101042e
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