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02/2002
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KOALITIONSFRAKTIONEN BRINGEN GESETZENTWURF EIN

Neue Impulse für das Stiftungswesen

(re) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten dem gemeinwohlorientierten Stiftungswesen neue Impulse geben. Mit ihrem Gesetzentwurf ( 14/8277) planen sie, das Stiftungsrecht so zu verbessern, dass künftig das Bürgerlichen Gesetzbuch die Voraussetzungen "einheitlich und abschließend" festlegt, unter denen eine Stiftung Rechtsfähigkeit erlangt. Damit sollen in einem zweiten Schritt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen reformiert werden. Vorausgegangen war das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen vom Sommer 2000, infolge dessen die Zahl der neu gegründeten Stiftungen einen deutlichen Aufschwung genommen habe, heißt es.

Die Koalitionsfraktionen begründen ihre Initiative damit, dass bislang nur zwei Landesgesetze einer Stiftung die Rechtsfähigkeit zuerkennen können. Nach dem Stiftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches bedürfen rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts der staatlichen Genehmigung. Das Bürgerliche Gesetzbuch verzichte bisher, hierzu Einzelheiten zu bestimmen und lege nur die allgemeine Zuständigkeit fest. Sie sei den Ländern zugewiesen. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf möchte die Regierung die Rahmenbedingungen für Stiftungen bundeseinheitlich verbessern, transparenter und einfacher gestalten. Die Initiative ist am 28. Februar an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202026b
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