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Februar 1/2003
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Haushaltsausschuss

Mit Rasierklinge und Lupe

Ohne Geld ist alles nichts. Die Bundesregierung kann keinen einzigen Cent ausgeben, wenn der Bundestag dem Vorhaben nicht zuvor seinen Segen gegeben hat. Deshalb wird das Budgetrecht auch das Königsrecht des Parlamentes genannt. Und aus diesem Grund trägt der Haushaltsausschuss gewissermaßen die Krone der Ausschüsse. Der Haushaltsausschuss sichtet intensiv jeden einzelnen Haushaltsplan jedes Ministeriums und die von ihm speziell für ein Ministerium oder einen Fachbereich abgestellten Berichterstatter gehen jeden einzelnen Posten Zahl für Zahl durch.

Vor der Beratung im Ausschuss führen diese spezialisierten Abgeordneten daher mit den Fachministern und deren Verwaltungsspitzen eingehende Berichterstattergespräche über die finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums. Das Ergebnis dieser Gespräche stellt zumeist eine wesentliche Grundlage für die Beratungen im Ausschuss dar, der mit 45 Mitgliedern der größte der 21 ständigen Bundestagsausschüsse in dieser Wahlperiode ist. Der Ausschuss legt seinerseits zu jedem Einzelplan dem Plenum des Bundestages eine separate Beschlussempfehlung vor.

Zudem hat der Ausschuss bei allen Finanzvorlagen ein gewichtiges Wort mitzureden. Sobald ein Gesetzentwurf unter der Rubrik „finanzielle Auswirkungen“ etwas anderes aufführt als „keine“, entsteht eine Finanzvorlage – und damit kommt der Haushaltsausschuss ins Spiel. Er prüft dann, ob die Ausgaben mit dem laufenden und den künftigen Haushalten vereinbar sind. Die einfache „Mitberatung“ kann sich leicht als entscheidend für die Verwirklichung oder das Scheitern einer politischen Initiative entpuppen.

Ausschusslogo

Neben Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen befasst sich der Haushaltsausschuss weiterhin mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken des Bundes. Nicht zuletzt kann der Ausschuss Einfluss auf die konkrete Verwendung von Haushaltsmitteln nehmen, indem er bei der Beratung des Bundeshaushaltes so genannte „qualifizierte Sperren“ einbaut, die bewirken, dass die davon betroffenen Mittel erst ausgegeben werden dürfen, wenn der Haushaltsausschuss erneut zugestimmt hat. Daran knüpfen die „Haushälter“ regelmäßig die Vorlage weiterer ausführlicher Berichte der Bundesregierung zur genauen Mittelverwendung. Vierteljährlich erstattet die Bundesregierung dem Ausschuss daneben Bericht zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben und legt einmal im Jahr den Finanzplan zur Beratung vor. Selbstverständlich holt der Ausschuss zu wichtigen Themenbereichen ebenfalls Sachverstand von außen herein – Experten, die in öffentlichen Anhörungen die Auswirkungen geplanter Vorhaben beurteilen.

Zur Entflechtung seiner eigenen Arbeit hat der Haushaltsausschuss zwei Unterausschüsse eingesetzt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dabei bereits die organisatorischen Strukturen eines ständigen Ausschusses erreicht. Ihm gehören 15 Haushälter an, die vor allem den Mittelabfluss nachvollziehen, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüfen und die Entlastung der Bundesregierung durch das Plenum des Bundestages auf der Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes vorbereiten.

Ein weiterer Unterausschuss befasst sich mit „Fragen der Europäischen Union“. Er berät die Europa-Vorlagen von Rat, Europaparlament und Kommission vor. Durch die wachsende Anzahl dieser Vorlagen nimmt auch das Arbeitsvolumen für die 15 Mitglieder dieses Unterausschusses zu.

Nach parlamentarischem Brauch kommt der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Mitglied der Opposition zu. Hierin spiegelt sich sehr stark die hervorgehobene Kontrollaufgabe des Haushaltsausschusses gegenüber der Bundesregierung wider. Trotz allen Streites in der Sache sind die Mitglieder des Haushaltsausschusses stets um eine menschlich angenehme Atmosphäre bei den Sitzungen bemüht. Schließlich sitzen sie immer wieder über viele Stunden und Tage, mitunter bis spät in die Nacht zusammen, um ihre wichtige Arbeit zu leisten.


Manfred Carstens
„Wir werden auch weiterhin mit Rasierklinge und Lupe jeden Etat in Augenschein nehmen, um möglichst zu Kürzungen an den Stellen zu kommen, an denen unnötig Geld ausgegeben werden soll, damit wir die eingesammelten Beträge entweder zur Verringerung der Kreditaufnahme einsparen oder für zusätzliche dringende Investitionen verwenden können.“
(Manfred Carstens, CDU/CSU, Vorsit- zender des Haushaltsausschusses. 45 Mitglieder, SPD: 19, CDU/CSU: 18, B ’90/Grüne: 4, FDP: 3, Gesine Lötzsch als beratendes Mitglied)
Manfred Carstens.

Manfred.Carstens@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301017a
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