Online-Konferenz "Islamisches Recht und Menschenrechte"
Christa Nickels, B90/GRÜNE
Islamisches Recht und Menschenrechte sind keine Gegensätze - das ist eine der wichtigen Klarstellungen, die die Anhörung am 22. Oktober ergeben hat. Es existiert ein Menschenrechtsdialog in der islamischen Welt weitgehend unbeachtet vom Westen, der den Islam allzu oft nur in seiner radikalsten und fundamentalistischen Ausprägung wahrnimmt. Eine Polarisierung zwischen "dem Westen" und "dem Islam" hat zudem schon in der Vergangenheit oft zum Scheitern von Dialogbemühungen zum Thema Menschenrechte geführt. Wir müssen, das hat diese Anhörung erneut bestätigt, im Menschenrechtsdiskurs mit islamisch geprägten Ländern die kulturellen, politischen und religiösen Besonderheiten des jeweiligen Landes stärker beachten und uns mit konkreten länderspezifischen Menschenrechtsproblemen auseinander setzen. Die Ursachen für Menschenrechtsverletzungen sind dabei nicht allein in der Religion zu suchen. Um in einem solchen Dialog glaubwürdig zu sein, müssen wir zudem auch unseren Umgang mit muslimischen Minderheiten in Deutschland und Europa überdenken. Die Grundlagen eines jeden Dialogs zu Menschenrechten bilden dabei die internationalen Abkommen, denen islamische Staaten auch weitestgehend beigetreten sind. Diese im Völkerrecht verankerten Menschenrechte sind nicht etwa "Werte des Westens" - vielmehr sind sie universale Rechte, deren Anerkennung und Umsetzung ein Prozess ist, der auch in unseren westlichen Gesellschaften noch längst nicht abgeschlossen ist.