Heinz Lanfermann
Staatssekretär der Bundesministeriums der Justiz a.D., Rechtsanwalt
geboren am 27.05.1950 in Oberhausen, verheiratet
Politische und gesellschaftliche Tätigkeiten:
- 1970 Abitur am Novalisgymnasium in Oberhausen
- 1971 - 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Bonn
- 1977 - 1980 Referendarausbildung in Köln/Bonn
- 1980 - 1988 Richter am Landgericht Duisburg, davon zwei Jahre
(1985/86) abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz
- 1988 - 1994 Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen
- Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Rechtspolitik sowie
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- Vorsitzender des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im
Landtag NRW zum "Gladbecker Geiseldrama" (1988-1990)
- 1989 - 1994 Stadtverordneter und stellv. Vorsitzender der
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen
- 1980 - 1996 Versch. Parteiämter, u.a. stellv.
Bezirksvorsitzender Ruhrgebiet und Mitglied des Landesvorstandes
der FDP NRW
- Okt. 1994 Wahl in den Deutschen Bundestag, Mitglied im
Rechtsausschuss und Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion im
Ausschuss für Familie, Jugend, Frauen und Senioren
- Feb. 1996 - Okt. 98 (Beamteter) Staatssekretär des
Bundesministeriums der Justiz, nach der Bundestagswahl 1998
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, danach Zulassung als
Rechtsanwalt
- Okt. 2002 - April 2003: Generalsekretär der FDP
Brandenburg
- seit April 2003: Landesvorsitzender der FDP Brandenburg
- seit Mai 2003: Mitglied des Bundesvorstandes der FDP
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