Dr. Max Josef Stadler
Richter am Oberlandesgericht
Geboren am 23. März 1949 in Passau; verheiratet, ein
Sohn.
Vier Jahre Volksschule in Schalding r. d. D., Abitur 1968 am
Humanistischen Gymnasium Leopoldinum Passau. 1968 bis 1973
Jurastudium und 1973 bis 1976 Referendarzeit in Regensburg.
Assistent am Lehrstuhl für Prozeßrecht der
Universität Regensburg bei Professor Dr. Ekkehard Schumann,
dort Promotion zum Dr. jur. 1977, Thema der Dissertation:
“Die richterliche Neutralität in den Verfahren nach dem
Bundesverfassungsgerichtsgesetz”; seit 1976 Staatsanwalt und
Richter im Bayerischen Justizdienst, zuletzt
Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare am
Landgericht Passau; seit 1982 Lehrbeauftragter an der
Universität Passau für “Bürgerliches Recht
für Wirtschaftswissenschaftler”;
Buchveröffentlichung mit Professor Dr. Musielak
“Grundfragen des Beweisrechts”.
FDP-Mitglied seit 1972, Landesvorsitzender der bayerischen FDP und
Mitglied des FDP-Bundesvorstandes 1991 bis 1998. Stadtrat in Passau
seit 1984, Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion seit 1990.
Mitglied des Bundestages seit 1994; Sprecher und Obmann der
FDP-Fraktion im Innenausschuß (Schwerpunkte: Innere
Sicherheit und innere Liberalität, Asyl-, Ausländer- und
Staatsangehörigkeitsrecht, Reform des öffentlichen
Dienstes), in der 13. Wahlperiode Obmann der FDP-Fraktion im
1. Untersuchungsausschuß “Plutonium” und in der
Enquete-Kommission “Zukunft der Medien in Wirtschaft und
Gesellschaft – Deutschlands Weg in die
Informationsgesellschaft”; 1994 bis 1998 Sprecher der
FDP-Fraktion für Medienpolitik sowie Post und
Telekommunikation und Mitglied im Beirat der
Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation;
Mitglied im Verwaltungsrat des
Deutsch-Tschechischen-Zukunftsfonds.
In der 14. Wahlperiode Obmann der FDP-Fraktion im
Parteispenden-Untersuchungsausschuss sowie Mitglied im Kuratorium
der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Mitglied der
G-10-Kommission.
In der 15. Wahlperiode zusätzlich Mitglied im Gremium nach
Art. 13 Abs. 6 Grundgesetz und nach § 41 Abs. 5 des
Außenwirtschaftsgesetz
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