Logo Deutscher Bundestag Blickpunkt Bundestag online

> Debatte > Arbeitsmarkt


zurück

Infotipps

Schadstoffarme Fahrzeuge
Die Bundesregierung hat seit 1998 ihren Fuhrpark um 22 Prozent auf 25.362 Fahrzeuge verringert. Sie setzt zudem auf besonders schadstoffarme Fahrzeuge. Bei Neubeschaffungen kämen nur Fahrzeuge in Betracht, die „strengste Abgasanforderungen“ einhalten. Dieselfahrzeuge würden nur noch mit Rußpartikelfilter akzeptiert. Die Regierung verfügt über 485 Dieselfahrzeuge mit und 20.416 ohne diesen Rußpartikelfilter. Zusätzlich habe die Regierung 4.455 Fahrzeuge in ihrem Bestand, die Otto-Kraftstoff tanken. Der durchschnittliche Verbrauch habe voriges Jahr für Benzinfahrzeuge bei 11,8 Litern pro 100 Kilometer und bei Dieselfahrzeugen bei 9,3 Litern gelegen. Die Gesamtkosten der Fuhrparks lagen 2004 bei etwa 93,8 Millionen Euro.
Drucksachen 15/5096, 15/4688

Zweiter Armuts- und Reichtumsbericht
Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor. Im Bericht heißt es, Deutschland sei zwar ein reiches Land, dennoch seien Armut und soziale Ausgrenzung nicht nur Randphänomene. Der 322 Seiten starke Bericht analysiert Lebensbereiche in Deutschland unter dem Aspekt der Armut, ihrer Ursachen und Folgen für die Gesellschaft.
Drucksache 15/5015

Verbot von „Anscheinwaffen“
Die CDU/CSU-Fraktion möchte Spielzeugwaffen verbieten, die echten Waffen täuschend ähnlich sind und teilweise erhebliche Verletzungen zufügen können. In der Begründung ihres Antrags heißt es, mit der Novellierung des Waffenrechts sei der Besitz von so genannten Softair-Waffen erlaubt. Nach bisherigem Waffenrecht seien der Besitz und das Führen von Schusswaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen, verboten gewesen. Mit dem Wegfall dieser Bestimmungen im neuen Waffengesetz seit April 2003 werde der Markt nun mit Waffen im „Military-Look“ überschwemmt. Rechtlich handele es sich dabei um Spielzeug und nicht um Kriegsgerät. Erwerb, Besitz und Führen von Softair-Waffen sei in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn das Verschießen von Plastikkügelchen im Kaliber von sechs Millimetern einen Druck von 0,5 Joule nicht überschreitet. Das Problem sei jedoch insbesondere das Drohpotenzial der Softair-Waffen. Die exakte Nachbildung eines Sturmgewehrs der Bundeswehr könne zu Verwechslungen führen – besonders auch dann, wenn sich ein Polizist durch eine scheinbar echte Waffe bedroht fühle.
Drucksache 15/5106

Drucksachen
Die Bundestagsdrucksachen können auf den Internetseiten des Bundestages abgerufen und heruntergeladen werden: www.bundestag.de (Informations-Center). In gedruckter Form erhalten Sie alle Bundestagsdrucksachen bei schriftlicher Bestellung gegen eine vom Umfang abhängige Gebühr bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 9 76 68-3 40 oder E-Mail: torben.funk@bundesanzeiger.de.
Weitere Informationen unter: www.parlamentsdrucksachen.de

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. April 2005


Artikelanfang Leserbrief schreiben Druckansicht