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Braucht man für Geschmack ein Gesetz, Herr Manzewski?

Bild: Dirk Manzewski in einem VW Beagle
Dirk Manzewski (SPD).

Experten

Nein, über Geschmack kann man ja bekanntlich nicht streiten. Aber wir haben im Bundestag ein Geschmacksmusterreformgesetz beschlossen. Und da ich in meiner Fraktion für Wirtschaftsrecht zuständig bin, war es meine Aufgabe, mich um das Thema zu kümmern. Zum Wirtschaftsrecht gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums, also zum Beispiel das Patent-, Urheber-, Marken- oder eben das Geschmacksmusterrecht.

Bei dieser Reform nun ging es vor allem um die Umsetzung einer Richtlinie der EU. Die Regelungen des Geschmacksmusterrechts betreffen viele Menschen in den verschiedensten Gewerken. Letztlich geht es um Designschutz, denn das Design eines Gegenstandes, eines Produktes, ist geistiges Eigentum. Mit Design kann das Aussehen einer Kaffeekanne gemeint sein, eines Computers oder eines Kleiderstoffes, aber auch das eines Autos. Geklärt werden musste die Frage, ob und inwieweit zum Beispiel Ersatzteile – wenn wir bei den Autos bleiben – dem Geschmacksmusterschutz unterliegen, wie es bislang in Deutschland die Regel war.

Das reformierte Gesetz sagt: Ja, auch diese Teile unterliegen dem Schutz, denn sie gehören zur äußeren Formgebung. Ein fabrikneuer Kotflügel ist genauso sichtbar wie ein Ersatzkotflügel. Andere wollten hier eine so genannte „Reparaturklausel“ einführen, bei der dann Ersatzteile nicht mehr dem Designschutz unterlägen. Das wäre zum Beispiel für die deutsche Autoindustrie fatal. Ersatzteile könnten dann von jedem hergestellt werden. Über kurz oder lang würden die stark nachgefragten Ersatzteile nicht mehr hier, vermutlich noch nicht einmal mehr in Europa, produziert werden. Die hiesigen Unternehmen könnten dann nur noch die wenig nachgefragten Teile absetzen. Das reformierte Gesetz entspricht jetzt den europäischen Anforderungen und schützt zugleich Innovation und Know-how, letztlich also Arbeitsplätze in Deutschland.

Aufgezeichnet von Kathrin Gerlof
Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 29. Juni 2005

Weitere Informationen:

Dirk Manzewski, Jahrgang 1960, ist Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion. Der gelernte Richter ist Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.


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