> Parlament > Parlamentsdeutsch
Die aktuelle Ausgabe von Blickpunkt Bundestag liegt jetzt vor. Sie können sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen. Blickpunkt Bundestag können Sie auch abonnieren. Mehr dazu unter „Abo“.
Wählen:
Zur Demokratie? Bitte folgen! GLASKLAR „Wählen“
besucht eine Schülerpartei, berichtet von Olena aus der
Ukraine und bittet zur großen Lagebesprechung. Mit jeder Menge
Infos über das Wahlsystem, den Wahlkampf und Wahlen in aller
Welt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Die Bezeichnung Globale Minderausgabe (GMA) ist wörtlich zu nehmen. Es wird festgelegt, dass die unter Ausgaben verbuchten Posten eines Etats unter dem Vorbehalt weiterer Minderungen stehen, und dass dies global gilt, also für den gesamten Haushaltsplan mit allen Ressorts.
Die Globale Minderausgabe ist eine Schöpfung der Haushaltspraxis, sie ist rechtlich nicht fixiert. Das Parlament, dem die Haushaltsfeststellung als Königsrecht zusteht, hat seine Entscheidungshoheit bei einer GMA-Festlegung insofern wahrgenommen, als es die konkrete Höhe der GMA in seinem Haushaltsbeschluss festlegt, die konkrete Ausgestaltung dann aber der Regierung und den einzelnen Ministerien überlässt. Wenn 800 Millionen aus dem gesamten Haushalt als GMA „erbracht“ werden müssen, kann die Regierung selbst festlegen, wie viel jedes einzelne Ministerium davon zu erreichen hat, oder ob dies auf den prozentualen Anteil des jeweiligen Ressorts an allen Ausgaben umgelegt wird. Jedenfalls weiß jedes einzelne Ressort sehr bald, welche konkrete Summe entgegen den Ausgabenplanungen am Ende doch nicht ausgegeben werden darf.
Kritiker wenden ein, dass bei einer Überschreitung der bisherigen Minderausgaben die Verantwortung des Parlaments zum Haushaltsausgleich auf das Bundesfinanzministerium verlagert werde: Das Parlament als eigentlicher Souverän über jeden einzelnen Haushaltstitel könne nicht mehr entscheiden, welche Ausgabe ihm in welcher Höhe letztlich wichtig ist. Auf der anderen Seite weicht der Haushaltsvollzug ohnehin sehr häufig von der Haushaltsplanung ab. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist oft nicht absehbar, ob alle Projekte rechtzeitig so weit vorgeplant sind, dass sie im angenommenen Zeitraum auch realisiert werden können.
Auch die Personalausgaben lassen sich stets nur grob schätzen, bevor die Tarifverhandlungen gelaufen sind. Die GMA hat in diesem Zusammenhang auch eine psychologische Wirkung: Kein Ressort darf sich darauf verlassen, dass es mit den eingeplanten Ausgaben schon irgendwie auskommen kann. Stattdessen muss bei jeder laufenden Ausgabe die GMA-Vorgabe berücksichtigt werden. Der Spardruck ist damit in der Ausgabengestaltung stets präsent.
Text: Gregor Mayntz
Foto: picture-alliance