Logo Deutscher Bundestag Blickpunkt Bundestag online

> Parlament > Hintergrund


zurück

Staatssymbole Zeichen politischer Gemeinschaft

Bild: Die beschrifteten Glasplatten am Straßenrand
Das Kunstwerk „Grundgesetz 49“ von Dani Karavans zeigt die Grundrechtsartikel des Grundgesetzes.

Bild: Flagge des Bundespräsidenten
Flagge des Bundespräsidenten.

Bild: Die Gesandten bieten Ihre Geschenke dar
Karl der Große empfängt Gesandte. Holzstich von 1856.

Bild: Goldfarbene Glocke mit Gravur
Ausschusssitzungsglocke mit eingraviertem Bundestagsadler.

Bild: Angegriffenes Deckblatt mit Adler darauf
Weimarer Verfassung, 1919.

Bild: Näherin arbeitet an Fahne mit Adlermotiv
Produktion von Fahnen.

Bild: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben.

Staatssymbole

Staatssymbole begegnen uns bei feierlichen Anlässen und auch im Alltag. Sie dienen der Selbstdarstellung des Staates. Vor allem aber fördern Staatssymbole die Identifizierung der Bürger mit ihrem Staat. Sie bringen Traditionen, Werte und die politische Zusammengehörigkeit zum Ausdruck und fördern daher das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger.

Zu den Staatssymbolen zählen Flagge, Farben, Hymne und Wappen, aber auch staatliche Gedenk- und Feiertage, Hauptstädte, Denkmäler, Ehrenzeichen, Orden und Siegel. Im Blickpunkt Bundestag 9 (2004) haben wir die Ursprünge der deutschen Farben Schwarz, Rot, Gold und die Entwicklung der Bundesflagge beschrieben. Wie es zur Nationalhymne, dem „Lied der Deutschen“, und zum Bundesadler kam, zeigen wir hier.

Lied der Einheit

Anders als die Bundesflagge sind weder die Nationalhymne noch andere Staatssymbole im Grundgesetz verankert. Die heutige Nationalhymne steht allerdings in der gleichen Tradition wie Schwarz-Rot-Gold: Sie entstand am 26. August 1841 und wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 bis 1874) verfasst.

Hoffmann war Professor für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Universität Breslau und Dichter. Aus seiner Feder stammen fast 3.000 Gedichte, die vielfach vertont wurden und noch heute bekannt sind. Politisch war er liberal und national eingestellt und erhoffte sich wie so viele in dieser Zeit die Einheit des zersplitterten Landes. Wegen seiner Äußerungen in den von ihm verfassten „Unpolitischen Liedern“, in denen er sich gegen die Kleinstaaterei ausspricht, verlor er seine Professur.

Im August des Jahres 1841 zog er sich für den Sommerurlaub auf die damals noch britische Insel Helgoland zurück. Dort schrieb er den Text vom „Lied der Deutschen“, das er zu einem Festlied der Nationalbegeisterten machte. Es war für ihn ein Lied, das für die ersehnte, durch die territoriale Zersplitterung verhinderte Einheit der Nation stand sowie für „Recht und Freiheit“ als politische Grundforderungen. Hoffmann, dem jedes imperialistische Streben fern lag, konnte nicht ahnen, dass vor allem die erste Strophe seines Gedichts vielfach missverstanden und missbraucht werden würde. Zur musikalischen Unterlegung der Wörter entschied er sich für die Melodie der von Joseph Haydn (1732 bis 1809) komponierten Kaiserhymne. Haydn hatte diese 1797 im Auftrag der österreichischen Regierung zur Vertonung des patriotischen Textes „Gott erhalte Franz den Kaiser“ verfasst.

Der Verleger Julius Campe veröffentlichte das Lied und hoffte auf einen geschäftlichen Erfolg. Doch dieser blieb aus. Auch nach der Reichsgründung 1871 konnte sich das Lied zunächst nicht gegen die Konkurrenz anderer Lieder durchsetzen. Zuerst wurde die „Wacht am Rhein“, später vor allem die preußische Königshymne – nach 1871 zur Kaiserhymne umbenannt – „Heil dir im Siegerkranz“ gesungen. Erstmals offiziell ertönte das „Deutschlandlied“, wie es nun hieß, 1890 anlässlich der Angliederung Helgolands, das von Großbritannien dem Reich im Austausch gegen ostafrikanische Kolonialrechte übertragen wurde.

Im ersten Weltkrieg erlangte das Deutschlandlied besondere Bedeutung als Identifikationsmerkmal für die Soldaten. Im Heeresbericht vom 11. November 1914 hieß es: „Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter dem Gesange ‚Deutschland, Deutschland über alles!‘ gegen die erste Linie der feindlichen Stellungen vor und nahmen sie.“ Im Ausland wurde das Deutschlandlied als Ausdruck des deutschen Imperialismus und des deutschen Strebens nach Weltherrschaft empfunden – nicht ganz zu Unrecht, denn mehr und mehr wurde das Lied auch von nationalistischen Kreisen im Deutschen Reich vereinnahmt.

In der Weimarer Republik wurde in der Verfassung keine Regelung über die Nationalhymne getroffen. Jedoch erhob Reichspräsident Friedrich Ebert das Deutschlandlied 1922 zur offiziellen Hymne. Dazu verkündete er: „Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus der Feder des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; er soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten. Sein Lied, gesungen gegen Zwietracht und Willkür, soll nicht Missbrauch finden im Parteikampf, es soll nicht der Kampfgesang derer werden, gegen die es geschrieben war; es soll auch nicht dienen als Ausdruck nationaler Überhebung.“

Das nationalsozialistische Regime vereinnahmte das Lied für seine Propaganda. Es wurde zwar als Nationalhymne bestätigt, aber nur noch die erste statt der von Ebert bevorzugten dritten Strophe wurde gesungen. Außerdem wurde es stets in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, dem nationalsozialistischen Kampflied, gespielt.

Die Vereinnahmung des Liedes durch die Nationalsozialisten hatte zur Folge, dass es nach dem Zusammenbruch des totalitären Regimes für viele kompromittiert war. In der sowjetischen Besatzungszone wurde es sogleich verboten. Stattdessen komponierten Johannes R. Becher und Hanns Eisler „Auferstanden aus Ruinen“ als Nationalhymne der DDR.

In der Bundesrepublik artikulierte sich ebenfalls ein Bedarf nach einer Nationalhymne. Bundespräsident Theodor Heuss hielt das Deutschlandlied für zu eng mit der nationalsozialistischen Zeit verbunden und gab daher eine neue Komposition in Auftrag. Bundeskanzler Konrad Adenauer hingegen sprach sich für das Lied Hoffmann von Fallerslebens aus. Dies entsprach auch dem überwiegenden Wunsch der Bevölkerung. Erst in einem Briefwechsel 1952 zwischen den beiden willigte Heuss schließlich ein: „Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden.“ In einem weiteren Briefwechsel vom August 1991 legten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl fest, dass die dritte Strophe des Deutschlandliedes die Nationalhymne des wiedervereinten Deutschlands sei.

Wappentier mit Tradition

Der Bundesadler ist das traditionsreichste Staatssymbol. Bereits im Orient, aber auch bei Germanen, Griechen und Römern wurde der „König der Lüfte“ als Symbol der obersten Gottheit, der Lebenskraft, der Sonne und anderer Eigenschaften verehrt. Auch heute noch ist er als Symbol staatlicher Herrschaft äußerst beliebt, wie zum Beispiel der Weißkopfseeadler der USA.

In der deutschen Geschichte lässt sich der Adler als Wappentier bis zu Karl dem Großen zurückverfolgen. Dieser soll den Adler als Herrschaftszeichen von den Römern übernommen haben. Um das Jahr 1200 war der schwarze, einköpfige Adler auf goldenem Grund das Reichswappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Seit dem 15. Jahrhundert wurde der doppelköpfige Adler als Reichssymbol geführt. Dieser galt als Herrschaftszeichen des römischen Kaisertums, der einköpfige Adler hingegen als Zeichen des deutschen Königtums.

Nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 blieb der Doppeladler Wappen des österreichischen Kaiserstaats. Im März 1848 erklärte der Bundestag den „alten deutschen Reichsadler“ – also den Doppeladler – zum Wappen des Deutschen Bundes. Dieser Beschluss wurde von der Nationalversammlung in der Paulskirche im Juli 1848 bestätigt.

Im Deutschen Reich von 1871 wurde der schwarze, einköpfige Adler mit rotem Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Zepter und Reichsapfel, mit dem preußischen Adler auf dem Brustschild, über ihm die Krone Karls des Großen mit zwei sich kreuzenden Bügeln als Reichswappen durchgesetzt.

In der Weimarer Republik entschied man auch die Wappenfrage außerhalb der Verfassung. Einem Beschluss der Reichsregierung von 1919 zufolge zeigt das Wappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen, schwarzen Adler, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, mit rotem Schnabel, Zunge und Fängen. Bei der Darstellung ohne Umrahmung sollten die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet sein. Allerdings ließ die Regelung die künstlerische Ausgestaltung für jeden besonderen Zweck offen, so dass ein Wettstreit unter den Künstlern um die Formgebung des Symbols entbrannte. Zu einer endgültigen Festlegung kam es nicht.

In der Zeit der Nationalsozialisten wurde das Adlersymbol mit dem Hakenkreuz verbunden. 1936 setzte eine Verordnung fest, dass das Hoheitszeichen des Reiches das von einem Eichenkranz umgebene Hakenkreuz zeigt und auf dem Eichenkranz einen Adler mit geöffnetem Schnabel. Dieser schaute nach rechts, während der Adler im Parteisymbol nach links blickte. Die wichtigere Rolle spielte jedoch das Hakenkreuz.

In bewusster Anknüpfung an die Weimarer Republik übernahm die Bundesrepublik deren Adler in das Staatswappen. Dazu musste im Text des Beschlusses von 1918 nur das Wort „Reich“ durch „Bund“ ersetzt werden. Die Formulierung über die künstlerische Ausgestaltung wurde ebenfalls übernommen. So wurde in den Richtlinien des Bundesinnenministers von 1950, die zwischen urkundlichen und „dekorativen“ Verwendungszwecken unterschieden, unter anderem vermerkt, dass die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen Zwecken jedermann freistehe. Dementsprechend gibt es zahlreiche verschiedene Ausführungen des Bundesadlers zum Beispiel auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen. Den Plenarsaal in Bonn zierte seit 1953 der Bundestagsadler von Ludwig Gies. Heute hängt im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes der von Norman Foster in Anlehnung an den so genannten „Gies-Adler“ gestaltete Bundestagsadler.

Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich nicht nur im Bundeswappen, sondern auch auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten und in Dienstsiegeln wieder, die auf unterschiedliche Künstler der Weimarer Zeit zurückgehen und sich vorwiegend in der Ausrichtung der Flügel unterscheiden.

Die DDR gab sich ein eigenes Staatswappen: Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen. Dies sollte das Bündnis der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern und der Intelligenz symbolisieren. Seit dem Beitritt der DDR 1990 ist der Bundesadler das Wappen des wiedervereinten Deutschlands. Infolge seiner großen Verbreitung erfreut sich der Adler allgemeiner Bekanntheit und Akzeptanz. Über das Wappentier wurde in der deutschen Geschichte nie ernsthaft gestritten.

Auch wenn insbesondere die Zeit des Nationalsozialismus für Misstrauen gegenüber nationalen Bekenntnissen und Symbolen gesorgt hat, haben Staatssymbole doch aktuelle Bedeutung. Sie verkörpern unsere freiheitliche Demokratie und sind in der Geschichte und den Traditionen Deutschlands verwurzelt. Daher herrscht heute trotz Streitigkeiten im politischen Alltag in allen Parteien Einigkeit hinsichtlich der Wichtigkeit der Staatssymbole – vor allem hinsichtlich ihrer Aufgabe, Grundüberzeugungen, die das Gemeinwesen verbinden, auszudrücken und so die Identifikation der Bürger mit der politischen Gemeinschaft zu fördern.

Text: Nadja Bareth
Fotos: Picture-Alliance
Erschienen am 15. März 2005


Artikelanfang Leserbrief schreiben Druckansicht