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Am 18. September 2005 finden die Wahlen zum 16.
Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr
geöffnet. Am Nachmittag gibt der Bundeswahlleiter die
vorläufige Wahlbeteiligung bekannt, die bis zum Zeitpunkt 14
Uhr durch eine repräsentative Stichprobe ermittelt
wurde.
Um 1.35 Uhr am 19. September veröffentlicht der
Bundeswahlleiter das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 16.
Deutschen Bundestag. Basis sind die Meldungen der Landeswahlleiter
über die Stimmabgabe in 298 der 299 Wahlkreise, da im
Wahlkreis 160 (Dresden I) die Wahl abgesagt und eine Nachwahl
angesetzt wurde.
In der Woche nach der Wahl kommen die Fraktionen zu
einer ersten Sitzung zusammen. Häufig wird dann bereits der
neue Fraktionsvorsitzende gewählt. Vor den
Fraktionsräumen verteilen Mitarbeiter des Tagungsbüros
des Bundestages eine Mappe mit wichtigen Informationen und
Dokumenten für den Abgeordnetenalltag.
Der
noch amtierende Bundestagspräsident und Fraktionsvertreter
kommen in den Tagen nach der Wahl zusammen, um die konstituierende
Sitzung vorzubereiten und organisatorische Fragen zu klären.
Zu diesem so genannten „Vorältestenrat“ finden
sich üblicherweise die Parlamentarischen
Geschäftsführer der Fraktionen ein.
Wegen des Todes einer Wahlkreiskandidatin am 7. September
wählen die Bürger im Wahlkreis 160 (Dresden I) abweichend
vom restlichen Bundesgebiet am 2. Oktober. Die Frist, um einen
Ersatzkandidaten zur Hauptwahl aufzustellen, wäre zu kurz
gewesen – daher wurde gemäß Bundeswahlgesetz eine
Nachwahl angesetzt.
Nachdem auf
Kreis- und Landesebene die amtlichen Endergebnisse ermittelt
wurden, tagt am 7. Oktober der Bundeswahlausschuss.
Anschließend verkündet der Bundeswahlleiter für das
gesamte Wahlgebiet das endgültige Wahlergebnis, die Verteilung
der Sitze auf die Parteien sowie die gewählten
Bewerber.
In der ersten Sitzung des neuen Bundestages führt
der Alterspräsident den Vorsitz. Traditionell eröffnet er
die Sitzung mit einer Rede vor dem Plenum. Er ruft jedes Mitglied
beim Namen auf und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Danach
wählen die Abgeordneten üblicherweise den
Bundestagspräsidenten und geben sich eine
Geschäftsordnung.
Der Bundestag wählt den neuen
Bundestagspräsidenten durch geheime Abstimmung. Er steht dem
Parlament für die Dauer der Wahlperiode vor. Nach erfolgter
Wahl übernimmt er die Leitung der Sitzung. Anschließend
werden gewöhnlich die Vizepräsidenten
gewählt.
Auf
Vorschlag des Bundespräsidenten wählt der Deutsche
Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Bundeskanzler. So
bestimmt es Artikel 63 des Grundgesetzes. Nach der Wahl folgt die
Ernennung durch den Bundespräsidenten und die Vereidigung vor
dem Parlament.
Der
Ältestenrat wird vom Bundestagspräsidenten einberufen.
Vertreten sind Mitglieder aller Fraktionen proportional zu deren
Stärke im Parlament sowie das Präsidium des Bundestages.
Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungsgremium für die
Arbeit des Bundestages und vereinbart etwa den Vorschlag für
die Tagesordnung des Plenums.
Die Zuständigkeit der Ausschüsse orientiert
sich am Zuschnitt der Ministerien. Sie werden nach Vereinbarung
zwischen den Fraktionen per Parlamentsbeschluss eingesetzt. Einige
Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor. Zuvor hat der
Bundestag über das Verfahren zur Berechnung der Stellenanteile
der Fraktionen abgestimmt.
Binnen zwei
Monaten nach dem Wahltag können alle Wahlberechtigten
Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen. Die Prüfung der
Bundestagswahlen fällt in die Kompetenz des Bundestages. Zu
diesem Zweck setzt er den Wahlprüfungsausschuss ein. Seine
Mitglieder werden vom Plenum gewählt und nicht von den
entsendenden Fraktionen bestimmt.Fotos: Photothek, studio kohlmeier,
Deutscher Bundestag, Mauritius, Picture-Alliance
Erschienen am 12. Oktober 2005