> Dossier > Frauen im Bundestag
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1848: Frauenbewegung
Die Revolution von 1848 spricht auch die Frauen an, die auf zwei Wegen für Mündigkeit der Frauen eintreten. Sozialistisch-proletarisch als Teil der Arbeiterbewegung, bürgerlich zum Beispiel ab 1865 im Allgemeinen Deutschen Frauenverein mit der Vorsitzenden Louise Otto-Peters. Forderungen richten sich unter anderem auf Industrie- und Handelsschulen für Mädchen, Schutz von Arbeiterinnen, gleiche Löhne. Ab 1908 können Frauen Parteien und Gewerkschaften beitreten.
1918: Wahlrecht
Mit wilden Aktionen machen im 19. Jahrhundert Sufragetten auf das fehlende Wahlrecht für Frauen aufmerksam. Gleiches wollen viele deutsche Frauen, die sich 1902 unter anderem im "Deutschen Verein für Frauenstimmrecht" organisieren. Die Weimarer Republik erteilt 1918 das volle Recht: 17 Millionen Frauen dürfen erstmals wählen, 310 Kandidatinnen treten an, 41 werden Abgeordnete im Reichstag (9,6 Prozent). Frankreichs Frauen dürfen ab 1944 wählen, der Kanton Appenzell folgt erst 1990.
1968: Frauenprotest
In der Folge der 68er Studentenrevolte und der sexuellen Revolution entsteht eine feministische Bewegung. Zu Beginn der Siebzigerjahre gehen Frauen auf die Straße, bekennen öffentlich: "Wir haben abgetrieben" und skandieren: "Mein Bauch gehört mir". Lebhaft diskutiert wird der Abtreibungsparagraf 218 - das Volk bewegen die Hearings im Bundestag 1972, die Beratungen und Beschlüsse 1974, die von Bundesrat und Verfassungsgericht gestoppt werden. Neuer Kompromiss: 1992.
1972: Bundestagspräsidentin
1972 wurde die SPD-Politikerin Annemarie Renger als erste Frau in der Geschichte der Bundesrepublik für vier Jahre zur Bundestagspräsidentin gewählt. Die zweite Frau in diesem Amt war ab 1988 die CDU-Politikerin Rita Süssmuth. 1990 und 1994 wurde sie mit jeweils steigendem Rückhalt wiedergewählt und erst 1998 von der rot-grünen Mehrheit abgelöst. Einen Schwerpunkt auf Gleichberechtigung der Frauen legte sie bereits ab 1985 als Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit.
1994: Grundgesetz
1994 bekommt der Grundsatz in Artikel 3 der deutschen Verfassung ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt") den Zusatz: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Präzisiert wird das im gleichen Jahr im Gleichberechtigungsgesetz mit Vorgaben zur Frauenförderung insbesondere im öffentlichen Dienst und gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
1999: Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming (wörtlich: "Geschlechter-Hauptströmung") bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen. Die Querschnittsaufgabe wurde 1999 "durchgängiges Leitprinzip" der Bundesregierung.
Text: Gregor Mayntz
Fotos: picture-alliance, Mauritius