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Neu ist eine solche Ordnung nicht: Einheitliche Kleidung für Bedienstete gab es bereits im 13. Jahrhundert. Die Livree, so vermutet man, war der ursprüngliche Ausdruck für die Garderobe in den Wappenfarben des Dienst- oder Schutzherren. Nicht selten sah sie ausgesprochen dekorativ aus, auch wenn sie häufig nicht der gängigen Mode entsprach, sondern allein den Wünschen der Herrschaft. Auch der Begriff Uniform kommt aus dem Französischen, ob man ihn allerdings mit Einheitlichkeit oder aber mit Einförmigkeit übersetzt, ist eine Frage des Standpunktes.
Auch im Bundestag müssen sich viele an vorgeschriebene Kleiderordnungen halten. Damit man ihnen ansieht, wofür sie zuständig sind, damit man Respekt vor ihnen hat, weiß, wer vor einem steht, und es einem leicht fällt, sich an den Richtigen zu wenden, wenn man eines Dienstes bedarf.
Legendär ist sicher der Frack der Saaldiener. Putzfrauen tragen Dienstkleidung, in den Restaurants und Cafeterias gibt sich das Personal zu erkennen, Pförtner präsentieren seriöses Dunkelblau und blitzende Knöpfe, Handwerker bevorzugen den Blaumann.
Für Abgeordnete gibt es keine Vorschriften. Auch wenn sie manchmal den Eindruck erwecken.
Text: Kathrin Gerlof
Fotos: studio kohlmeier
Erschienen am 14. Februar 2005