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Wie gründe ich eine Partei?

INFO

1. Die Idee

Denkblase: Neue Partei !
Die Idee.

Logisch – bevor man eine Partei gründet, braucht man eine Idee. Warum will ich überhaupt eine Partei gründen? Für wen soll die Partei sein und welche politischen Ziele soll sie vertreten? Das Parteiengesetz sagt: Parteien sind „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.“

2. Die Gründungsversammlung

Gründungsmitglieder bei der Abstimmung
Die Gründungsversammlung.

Eine Partei konstituiert sich durch eine Gründungsversammlung. Zu dieser muss sie öffentlich einladen – über eine Mindestzahl von Anwesenden sagt das Parteiengesetz erst einmal nichts. In der Versammlung beschließt die Partei ihr Programm und ihre Satzung. Außerdem wählt sie einen Vorstand. Wichtig: Es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden. Das war's – eine neue Partei ist gegründet!

3. Der Bundeswahlleiter

Bundeswahlleiter prüft Satzung
Der Bundeswahlleiter.

Jede neue Partei muss – auch das steht im Gesetz – ihre Unterlagen beim Bundeswahlleiter hinterlegen. Der prüft, ob Programm und Satzung den im Parteiengesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und alles vollständig ist. Warum gibt es dieses Verfahren? Damit jeder Bürger sich ein Bild von den Parteien im Land machen kann. Man nennt das „Publizitätskontrolle“.

4. Die Arbeit

Laptop mit Internetseite, daneben Parteimitglieder
Die Arbeit.

Nun geht es los: neue Mitglieder werben, Strukturen aufbauen, Orts-, Kreis- oder Landesverbände gründen. Die Partei mischt sich in aktuelle politische Debatten ein, nennt ihre Standpunkte, entwirft Lösungsvorschläge. Und sie feilt an einem Wahlprogramm, denn gewählt zu werden, ist schließlich der wichtigste Zweck einer Partei.

5. Die Wahl

Parteimitglieder an Tisch, daneben Wahlurne
Die Wahl.

Nach spätestens sechs Jahren muss sich jede Partei einer Landtags- oder Bundestagswahl stellen – sonst verliert sie ihren Status als solche. Vor der Wahl gilt es, noch eine Hürde zu nehmen, nämlich die des Bundes-, Landeswahlausschusses: Für die Bundestagswahl etwa prüft der Bundeswahlausschuss jene Parteien, die bisher nicht in einem Parlament mit einer bestimmten Abgeordnetenzahl vertreten waren. Sie müssen verschiedene Dokumente einreichen. Dann wird entschieden, ob sie zur Bundestagswahl zugelassen werden.

Das vollständige Schaubild

Übersicht über alle Stufen einer Parteigründung

Text: Susanne Sitzler | Illustration/Grafik: Martin Haußmann, www.haussmann-illu.de
Erschienen am 31.08.2005


Weitere Informationen

Weitere Infos gibt es beim Bundeswahlleiter, Telefon: 0611 / 754863.
Auf Wunsch kann man sich von dort ein Infopaket zur Parteiengründung zuschicken lassen. www.bundeswahlleiter.de

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