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Einseitiges Verbot lässt Fragen offen

Bild: Christel Humme
Christel Humme, SPD.

Debatte: Verbot von „Killerspielen“ – Zensur oder Schutzmaßnahme?

Christel Humme, SPD

Ein Verbot von Gewalt verherrlichenden Spielen wäre ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger. Dieser Eingriff wäre statthaft und sogar geboten, wenn dadurch die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen angegangen werden könnte.

Tatsächlich können wir davon ausgehen, dass es Spuren hinterlässt, wenn Kinder und Jugendliche durch „Killerspiele“ Gewalt als normales und „erfolgreiches“ Konfliktlösungsmuster erleben. Nichtsdestotrotz wird die ganz überwiegende Mehrzahl der Spielerinnen und Spieler niemals auffällig, sie übertragen Gewalt nicht als Verhaltensmuster in ihr reales Leben.

Gewalt verherrlichende Computerspiele oder Darstellungen in Filmen und Fernsehen können vor allem dann gewalttätiges Verhalten auslösen, wenn andere Risikofaktoren hinzukommen. Das Erleben von Gewalt in der eigenen Familie, Armut, Ausgrenzung, Vernachlässigung und Vereinsamung sind solche Faktoren. Mit einem einseitigen Verbot wird man also nicht viel erreichen können. Angeraten ist vielmehr ein ganzes Bündel von Maßnahmen.

Ein mögliches Verbot lässt weitere Fragen offen. Wie sieht es mit der Kontrolle dieses Verbotes aus? Lässt sich ein Verbot praktisch überhaupt durchsetzen? Denn die Spiele lassen sich vom Internet herunterladen. Und wo zieht man die Grenze? Welches Spiel würde indiziert, welches nicht?

All das sind gewichtige Fragen, auf die wir schlüssige Antworten finden müssen, bevor wir ein Verbot aussprechen. Deshalb haben wir uns mit der Union in den Koalitionsverhandlungen richtigerweise auf Folgendes geeinigt:

Zunächst werden wir die Neuregelungen des Jugendschutzgesetzes, die zum 1. April 2003 in Kraft getreten sind, evaluieren. Auf dieser Grundlage werden wir ein Verbot von „Killerspielen“ prüfen und – sofern wir von der Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt sind – auch beschließen.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 20. Dezember 2005


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