"Arbeitskräftebedarf im Gastgewerbe nicht mit Inländern zu decken"
Berlin: (hib/RAB) Der Bedarf an Arbeitskräften im Gastgewerbe kann nicht vollständig mit inländischen Bewerbern gedeckt werden. Dies liege nicht zuletzt an nicht übereinstimmenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über Arbeitszeiten und Entlohnung, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 14/7893) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/7634). Die Regierung beruft sich auf Angaben der Bundesanstalt für Arbeit, wonach Ende Oktober 2001 den Arbeitsämtern rund 38.000 leere Stellen in dieser Branche gemeldet gewesen seien. Die Exekutive beabsichtigt nach eigenen Angaben derzeit nicht, eine "gastgewerbliche Green Card" einzuführen. Zum einen sei die Zuwanderung derzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen und zum anderen bestünden bereits seit mehreren Jahren die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union zu rekrutieren. Das Gastgewerbe sei damit schon seit längerem gegenüber den meisten anderen Wirtschaftsbereichen privilegiert, die ihr Personal ausschließlich auf dem deutschen oder EU-Arbeitsmarkt rekrutieren müssten. Die Bundesregierung will aber prüfen, ob die Beschäftigungsdauer der einzelnen osteuropäischen Saisonarbeitnehmer über drei Monate hinaus verlängert werden sollte. Darüber hinaus sei geplant, in Kürze mit Kroatien eine Erstarbeitnehmervereinbarung über die Zulassung von bis zu jährlich 500 Arbeitnehmern aus diesem Land zu unterzeichnen. Außerdem will die Regierung laut Antwort die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ausländische Haushaltshilfen für die Aufnahme von Beschäftigungen in Haushalten mit pflegebedürftigen Angehörigen eine Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre erhalten.