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März 02/1999
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Weniger Mittel für Berliner Dienstsitz

(hh) Heftig diskutiert hat der Haushaltsausschuß am 4. März die Ausstattung des zweiten Dienstsitzes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin. Aufgrund des Bonn­Berlin­Gesetzes sollte das Ministerium in Berlin lediglich eine Kopfstelle mit zehn Prozent der Mitarbeiter haben.

Nach einem Beschluß der Regierung sollen jetzt 25 Prozent der Mitarbeiter nach Berlin umziehen.

Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. konnten sich allerdings nicht mit ihren Anträgen durchsetzen, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Mittel um entsprechende Ansätze zu verringern. So wolle die F.D.P. die Mittel für Trennungsgeld, Fahrkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütung um 1,5 Millionen DM auf insgesamt 1,17 Millionen DM reduzieren. Die CDU hatte eine Absenkung der Mittel um 732.000 DM auf 1,9 Millionen DM beantragt.

20 Prozent Personal in Berlin

Durchsetzen konnte sich ein Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die zur Verfügung stehenden Mittel für Personal um 573.000 DM auf 2,1 Millionen DM zu senken.

Ebenfalls gesenkt wurden die Mittel für Investitionen. Damit sei gewährleistet, daß 20 Prozent der Mitarbeiter in Berlin arbeiten könnten. Die Koalitionsfraktionen hielten es für sachdienlich, den Bonn­Berlin­Beschluß "an dieser Stelle" aufzuweichen. Bei Enthaltung der PDS stimmten CDU/CSU und F.D.P. dagegen.

Im Bereich des Bundesamtes für Strahlenschutz ging es im Ausschuß vor allem um die Kosten für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Hier kritisierten die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P., daß die neue Regierung zwar eine Änderung der Endlagerungskonzeption angekündigt habe; diese liege aber noch nicht vor. Deshalb seien die Kosten nicht zu etatisieren.

Hier lagen auch Anträge der PDS­Fraktion vor, die Mittel für Gorleben und Schacht Konrad radikal zu senken. Darüber hinaus sollten 45 Millionen DM mehr eingestellt werden für die Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Neben den Koalitionsfraktionen stimmten auch die anderen Oppositionsfraktionen dagegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902040b
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