Deutscher Bundestag
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Dezember 12/1999
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rückblick

Vor 50 Jahren:

Die ersten Gesetze des Deutschen Bundestages

Am 2. und 9. Dezember 1949, also vor 50 Jahren, verabschiedete der Deutsche Bundestag seine ersten Gesetze. Von allen Jubiläen, die in den vergangenen Monaten gefeiert wurden, ist dieses auf den ersten Blick eher ein unspektakuläres, aber für die Geschichte des Bundestages kein unwichtiges Datum. Der Bundestag ist das entscheidende Gesetzgebungsgremium des Bundes. Somit hat er, nachdem er am 7. September 1949 seine Tätigkeit aufnahm, mit der Verabschiedung seiner ersten Gesetze drei Monate später auch erstmals seine Hauptaufgabe in vollem Umfang wahrgenommen.

Das "Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen" ging auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück. Es schrieb vor, dass Rechtsverordnungen des Bundes nur im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger oder im Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums verkündet werden sollten. Seine Verabschiedung war freilich eine eher formale Angelegenheit, die am 2. Dezember 1949 unumstritten den Gesetzgebungsweg gehen konnte.

Auch das "Gesetz zur Erhebung einer Abgabe 'Notopfer Berlin' im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" schien problemlos am 9. Dezember 1949 den Bundestag passieren zu können, denn die Solidarität bei den Deutschen für die durch die sowjetische Berlin­Blockade vom Juli 1948 bis Mai 1949 in wirtschaftliche Not geratene Bevölkerung der geteilten Stadt ging durch alle Bevölkerungsteile. Ihr zu begegnen fühlte sich der Bund verpflichtet. Er knüpfte bei seiner Gesetzesinitiative an ein Gesetz des Frankfurter Wirtschaftsrates der Bizone an, das zum Jahresende auslaufen sollte. Die Abgaben wurden bereits damals in Form einer Briefmarke erhoben.

Allerdings machten sich die kommunistischen Abgeordneten gegen das Gesetz stark. Statt finanzieller Hilfe verlangten sie die politische Einheit Berlins. Die Mehrheit des Bundestages sah hinter dieser Forderung das sowjetische Konzept der Einheit Deutschlands, das für die Durchführung freier Wahlen ein entmilitarisiertes Deutschland zur Bedingung machte. Das hätte bedeutet, dass die westlichen Alliierten ihre Truppen in ihre jeweiligen Staaten zurückziehen und die Bundesrepublik Deutschland auf den Schutz amerikanischer Soldaten hätte verzichten müssen.

Mit "überwältigender Mehrheit" wurde am 9. Dezember 1949 das "Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit" beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde jenen Straffreiheit zugesichert, die in der Nachkriegszeit aufgrund einer persönlichen Notlage durch ein Wirtschaftsvergehen oder eine Ordnungswidrigkeit straffällig geworden waren, etwa durch Handel auf dem Schwarzmarkt.

Eines der ersten Themen des Bundestages: das in Form einer Briefmarke erhobene Notopfer Berlin.
Eines der ersten Themen des Bundestages: das in Form einer Briefmarke erhobene Notopfer Berlin.

Der Linderung der Notlage der Bevölkerung diente auch die Senkung der Zuckersteuer auf 30,50 DM pro Doppelzentner durch das "Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes".

Einen Haken freilich hatte die Gesetzgebung im Jahre 1949. Das alliierte Besatzungsstatut vom 10. April 1949 bestimmte: "... alle ­ gesetzgeberischen Maßnahmen ­ treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, sofern diese nicht vorher vorläufig oder endgültig ihre Genehmigung dazu versagt haben." Das hieß im Klartext, dass die Bundesrepublik noch keine vollständigen Souveränitätsrechte erhalten hatte, sondern die Siegermächte Frankreich, Großbritannien und die USA auf eine letzte Kontrolle auch im Bereich der Gesetzgebung zunächst nicht verzichteten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912058
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