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März 02/2000
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AUSSPRACHE DES EUROPAAUSSCHUSSES MIT AUSSENMINISTER FISCHER

Regierungskonferenz in der EU mit "vernünftigem Mandat" ausstatten

(eu) Nach Überzeugung von Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sollte die Regierungskonferenz zu institutionellen Reformen in der Europäischen Union mit einem "vernünftigen Mandat" ausgestattet werden. Den in diesem Zusammenhang für die im Jahre 1997 beim EU­Gipfel in Amsterdam ungelösten Probleme verwandten Begriff der "left overs" (Überbleibsel) empfinde er dabei verharmlosend, so Fischer am 16. Februar im Europaausschuss. Im Grunde seien es die wirklich "dicken Brocken", auf die sich die EU­Staats­ und Regierungschefs seinerzeit nicht hätten verständigen können.

Dabei gehe es um die künftige Zusammensetzung der Europäischen Kommission, die Frage der Stimmengewichtung im Rat sowie der Übergang zu Mehrheitsentscheidungen. Aus Sicht der Bundesregierung sollten dem Minister zufolge auch eine künftige individuelle Verantwortlichkeit der Kommissare, die Zusammensetzung und Arbeit des Europäischen Gerichtshofs sowie Fragen der Europäischen Sicherheits­ und Verteidigungspolitik geregelt werden.

Fischer zeigte sich im Übrigen davon überzeugt, es bestehe parallel zur Regierungskonferenz und weit über deren Auftrag hinaus die Notwendigkeit, die politische Integration der EU voranzutreiben und diesem Prozess eine neue Dynamik zu geben. Dazu sei einý gemeinsame deutsch­französische Anstrengung wünschenswert. "Die Welt wird nicht auf Europa warten", so der Minister, der es als "eigentliche Souveränitätsfrage" bezeichnete, ob Europa in einer globalisierten Welt die Interessen in eigene Hände nehmen könne oder von der "Innenpolitik anderer Staaten" bestimmt würde.

Die SPD erklärte, es bestünde sicherlich die Chance, weitere Themen auf der Regierungskonferenz anzusprechen. Es müsse aber vermieden werden, dass wichtige Probleme aufgrund einer zu großen Fülle von Themen nicht gelöst werden könnten. Die Sozialdemokraten regten an, im Rahmen der institutionellen Reformen auch über die künftige Zusammensetzung der Europäischen Zentralbank nachzudenken.

In deren Zentralbankrat dürften nicht zu viele Vertreter sitzen, um Entscheidungsprozesse nicht zu verkomplizieren. Vorstellbar seien Lösungen analog zu anderen Institutionen wie etwa der Weltbank oder dem Internationalen Währungsfonds.

Die CDU/CSU verwies darauf, bei einer Erweiterung der EU auf beispielsweise 25 Mitgliedstaaten würden die ursprünglich lediglich für sechs Staaten konzipierten Institutionen nicht mehr adäquat funktionieren können. Zu fragen sei deshalb, wie sich langfristig europäische Rechtssetzung in einem solch veränderten Umfeld legitimieren könne. Dabei müsste im Interesse der Bürger auch die Rolle nationaler Parlamente gesichert werden.

Bündnis 90/Die Grünen ergänzten, wer im Rahmen der angestrebten Flexibilität die Möglichkeit einer verstärkten partiellen Integration bestimmter Mitgliedstaaten anstrebe, müsse auch über die Folgen für europäische Institutionen, gerade auch für das Europäische Parlament nachdenken. Demokratiedefizite seien hierbei zu vermeiden. Die F.D.P. bekräftigte, es bedürfe einer weiteren Dynamik in Richtung auf eine politische Union. Dies könne auch als europäische Antwort auf die Herausforderungen der USA im Globalisierungsprozess verstanden werden (siehe auch Seite 65).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002064a
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