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März 02/2000
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AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

Für Lomé­Nachfolgeabkommen gibt es noch keinen Namen

(en) Die Ergebnisse der Verhandlungen zum Lomé­Nachfolgeabkommen in Brüssel am 2. und 3. Februar sind, so die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek­Zeul (SPD), nach achtzehnmonatiger Verhandlungszeit zwischen den 71 AKP­Staaten (Staaten aus Afrika, der Karibik und aus dem pazifischen Raum) und den EU­Mitgliedstaaten erfolgreich abgeschlossen worden.

Eine Unterzeichnung des Vertrages, der nicht mehr nach Lomé benannt werden soll, aber noch keinen anderen Namen habe, soll am 8. und 9. Juni 2000 in Suva auf Fidschi unterzeichnet werden. Danach folge die Ratifizierung durch die Parlamente in den Vertragspartnerstaaten.

Bervorzuheben, so die Ministerin, sei vor allen Dingen die unter deutscher Leitung erfolgte Einigung in Handelsfragen, besonders nach dem Scheitern der Welthandelskonferenz (WTO) in Montreal. Die von der EU bereitgestellten Mittel für die AKP­Staaten betragen insgesamt 13,5 Milliarden Euro, wovon 12,5 Milliarden Euro direkt nach Unterzeichnung des Abkommens bis zum Jahr 2004 verfügbar sein werden, eine weitere Milliarde nach 2004. Restmittel aus früheren Fonds sollen umgeschichtet werden, wovon 1 Milliarde Euro zur vereinbarten Entschuldung der 71 AKP­Staaten eingesetzt werde.

Regierungsführung

Inhaltlich habe man im neuen Abkommen analog zur Entschuldungsdiskussion die Verpflichtung verankert, dass die AKP­Staaten ihren einheimischen Organisationen die Mittel zur Förderung der Zivilgesellschaft zur Verfügung stellen und eine verantwortungsvolle Regierungsführung nachweisen können. Zur Definition einer verantwortungsvollen Regierungsführung gehöre die Einhaltung der Menschenrechte, der Demokratiegrundsätze und der Rechtsstaatlichkeit. Im Nachfolgevertrag zu Lomé habe man analog zum Entschuldungsverfahren eine Auslöseklausel hinzugefügt, die zu einem Aussetzen der Zusammenarbeit führen kann, wenn diese drei Elemente nicht eingehalten werden. Neu hinzugefügt sei dem Abkommen außerdem die Feststellung von Korruption als Auslöseklausel, die dann ebenfalls zur Aussetzung der Zusammenarbeit führe. Zurzeit gebe es bei neun der 71 AKP­Staaten Probleme und Regelungsbedarf hinsichtlich der Aussetzung von Fördermitteln und Zusammenarbeit.

ýer neue Vertrag, so Heidemarie Wieczorek­Zeul, sei keine Fortsetzung von Lomé. Vielmehr habe man besonders in Bezug auf die von deutscher Seite geführten Verhandlungen über den Handel vereinbart, dass die neuen Regelungen bis 2008 entwickelt sein müssten. Ein völliger Freihandel sei aufgrund unterschiedlicher bilateraler Vereinbarungen erst zehn bis maximal zwölf Jahre später, also erst 2018 bis 2020, zu erwarten. Förderungen, Zusammenarbeit und Handel müssten demzufolge asymmetrisch erfolgen. Hier habe man zwischen EU­ und AKP­Staaten eine Abweichung der Regelungen gegenüber der WTO getroffen. Ärmste Länder würden dabei bevorzugt. Konfliktbehaftet, so die Ministerin, sei bei den Verhandlungen die Regelung zur Migration von AKP­Bürgern gewesen, und "eher traurig" die Bereitschaft einiger EU­Staaten in der Frage des Marktzugangs für die AKP­Staaten nach Europa.

Finanzierungserleichterung

Mit der Abkehr von den bisherigen Regelungen, die sehr stark zur Erhaltung vorhandener gesellschaftlicher Strukturen beigetragen hätten, sei die jetzige Finanzierung durchaus geeignet, den einzelnen AKP­Staaten vereinbarte Fördermittel zur Verfügung zu stellen, "bevor ein Schaden eingetreten ist". In diesem Zusammenhang wurde nochmals das neu geregelte Verhältnis der AKP­Staaten zu ihren Organisationen der Zivilgesellschaft betont. Im Rahmen der Möglichkeiten und der Globalisierung sei das jetzt erreichte Abkommen ein gutes Beispiel im Hinblick auf die Welthandelsorganisation (WTO), die UNCTAD und andere.

Von der SPD wurde das erreichte Ergebnis außerordentlich positiv bewertet. Zur anstehenden Ratifizierung wünsche man sich jedoch eine deutsche Fassung des Abkommens und einen Reader, in dem die Schwerpunkte noch einmal zusammengefasst sind. Die CDU begrüßte zwar ebenfalls das Ergebnis, zeigte sich jedoch wenig überzeugt von der Alternative zum bisherigen Ansatz und wollte wissen, was die flexible Förderung konkret bedeute. Hierzu erläuterte die Ministerin, mit der jetzt erreichten Lösung gehe es nicht mehr um strukturkonservierende finanzielle Förderungen, sondern um Etats, mit denen Produkte hergestellt würden. Mit dem gleitenden Konzept einer nicht direkt bezogenen Finanzierung betreibe man seitens der EU keine "allgemeine Haushaltsbeihilfe", vielmehr sei es den AKP­Ländern künftig möglich, im Rahmen vorher vereinbarter Programme den Mittelabfluss zu nutzen, um neue Ansätze zu unterstützen, wenn bei anderen Ansätzen längerfristig kein Erfolg gesehen werde.

Aufnahmeklauseln

Zur Frage einer Aufnahme Kubas in das neue Abkommen gab sich die Ministerin offen, schließlich habe man mit der Einhaltung des Vertrages immer noch die Möglichkeit, die Einhaltung von Menschenrechten, Demokratiegrundsätzen und Rechtsstaatlichkeit mittels Auslöseklausel einzufordern. Im Übrigen gebe es eine Reihe von Staaten, in denen die von der CDU eingeforderten Konditionen ebenfalls streitig seien. Die Ministerin nannte in diesem Zusammenhang China und andere Länder, mit denen man trotz Menschenrechtsverletzungen eine Zusammenarbeit vereinbart habe.

Insgesamt setze man auf Wandel durch Zusammenarbeit, so Wieczorek­Zeul zur CDU/ CSU­Forderung, dass sich Veränderungen in einem Land vor der Aufnahme bereits abgezeichnet haben müssten.

Der von der Union angesprochene Finanzrahmen wurde von der Ministerin dahin gehend erläutert, dass man mit einer Überprüfung des jetzigen Abkommens im Jahre 2004 auch Klärungsgrundlage habe, ob man künftig stärker bilateral oder multilateral zusammenarbeiten werde. Viel schwieriger sei die Ausgangsposition nach wie vor beim Handel. Vor allem Spanien, aber auch die Niederlande und Großbritannien hätten wiederholt ihr Veto bei Freihandelsregelungen eingelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002067
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