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Oktober 09/2000
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GESETZENTWURF

Ostdeutsche Heimkehrer entschädigen

(in) Heimkehrer, die nach Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft wegen des Wohnsitzes in der DDR keine Leistung aufgrund des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes erhalten haben, sollen eine einmalige Entschädigung erhalten. Dies fordert ein Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/4144).

Die Union will mit der einmaligen Entschädigung an Heimkehrer aus den neuen Ländern eine Gleichstellung an die westdeutschen Leidensgenossen erreichen. Bei etwa 50.000 Heimkehrern oder Geltungskriegsgefangenen würden sich Kosten in Höhe von 90 Millionen DM ergeben.

In ihrer Begründung verweist die Union auf die seit etwa 30 Jahren bestehende Heimstiftung. Sie habe zwar seit 1993 auch Zahlungen an bedürftige Heimkehrer aus der ehemaligen DDR geleistet, dabei habe es sich jedoch um eine "Kann-Bestimmung" gehandelt, die sich an der Akzeptanz der individuellen Bedürftigkeit orientiert habe. Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung gehöre eine Regelung mit Rechtsanspruch in diesem Bereich zur Vollendung der inneren Einheit Deutschlands.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009030a
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