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04/2002
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Aktien- und Bilanzrecht reformieren

(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts ( 14/8769) vorgelegt, den der Bundestag am 19. April zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat. Die Regelung der internen Kontrolle der Unternehmensvorstände würde im Aktien- und GmbH-Gesetz sowie im Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften und im Handelsgesetzbuch (HGB) verbessert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204042c
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