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04/2002
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Kurz notiert

Das Straßenverkehrsgesetz und andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften sollen dahin gehend klargestellt werden, dass verfassungsrechtlich notwendige Ergänzungen der Befugnisse und der Aufgaben auf dem Gebiet der Zulassung von Fahrzeugen vorgenommen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8766) vor, den der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 24. April einstimmig verabschiedet hat. Gleichzeitig soll eine EU-Richtlinie über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen umgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204075c
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