Deutscher Bundestag
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August 5/2003
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(6) Fachausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während der 15. Legislaturperiode gibt es 21 ständige Ausschüsse. Die meisten Mitglieder hat mit 45 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die kleinsten Ausschüsse haben 15. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Aber das Parlament ist frei, auch andere Fachgebiete durch eigene Ausschüsse betreuen zu lassen. Vier Ausschüsse sind nach dem Grundgesetz vorgeschrieben: Der Ausschuss für Verteidigung, der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss. Aus dem Budgetrecht des Parlaments folgt zudem die Bestellung eines Haushaltsausschusses.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_24/0305024_6
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