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Anlage 9 / Erklärung nach Paragraph 31 der Geschäftsordnung

Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Heinz Schemken (CDU/CSU) zur Abstimmung über die Anträge zum Parlaments- und Regierungssitz (Tagesordnungspunkt 15)

Ich stimme für Berlin, obwohl ich vor Monaten eine erste Initiative für Bonn unterschrieben hatte.

Als bergischer Abgeordneter war es mein Bemühen, die deutsche Geschichte, die sich in vier Jahrzehnten mit Bonn verbindet, einzubinden in eine mögliche Konsenslösung, eine Konsenslösung, die sich zwischen den Befürwortern Bonns und Berlins hätte ergeben müssen. Dies hat nach meiner Auffassung nicht zu dem gewollten Erfolg geführt. Jetzt bei der Entscheidung Bonn oder Berlin kann ich mich dem geschichtlichen Auftrag für Berlin nicht entziehen.

Durch die Wiedervereinigung meines Vaterlandes steht die Stadt Berlin, die die schicksalshafte Geschichte der Deutschen durch die Teilung erleiden musste, nicht gegen Bonn zur Entscheidung an. Berlin kann nach den gescheiterten Versuchen, zu einem Konsens zu kommen, jetzt nicht zum Feigenblatt eines unerfüllten Auftrages auf Grund der historischen Versprechen degradiert werden. Das Vertrauen in die Politik wird damit nicht gestärkt, das gerade in dieser Frage einer besonderen Bewährungsprobe unterliegt. Das Vertrauen wird zerstört; denn es liegt in dem gegebenen Wort aller Politiker zur Einheit Deutschlands und zur Überwindung der Teilung der alten Deutschen Hauptstadt. Hier treten die regionalen und strukturpolitischen Fragen auf dem Hintergrund des geschichtlichen Auftrages an die zweite Stelle.

Ich habe volles Verständnis für die Sorgen der Bürger in der Bonner Region. Die Sonderlasten Bonns können durch einen Bonnvertrag mit finanziellem Ausgleich und Zuteilung neuer Funktionen und Institutionen ausgeglichen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/berlin/debatte/bd_anl09
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