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September 03/1998
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Stimmzettel

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Zehn Stunden dauert die Bundestagswahl. 
600 Minuten oder genau 36.000 Sekunden, die über den nächsten Bundestag und die nächste Bundesregierung entscheiden. 
Am 27. September, von 8 bis 18 Uhr. 60,5 Millionen Bundesbürger entscheiden mit ihrer Erst- und Zweitstimme, welche Abgeordneten den neuen, den 14. Deutschen Bundestag bilden, der als erster in der Geschichte der Bundesrepublik nach der Sommerpause 1999 seinen Sitz in Berlin haben wird.
Daß alle Bundesbürger - Frauen und Männer aller Schichten - mit gleichen Rechten ein Parlament wählen, war nicht immer selbstverständlich. Bis 1918 galt in Preußen ein Dreiklassenwahlrecht. Die Wählerschaft war nach der Höhe ihrer Steuerzahlungen in drei Abteilungen eingeteilt. Frauen durften gar nicht mitwählen und erhielten erst mit der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 das Wahlrecht. Damals wurde auch erst festgelegt, daß das Parlament in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt wird. Regeln, die auch heute gelten.
Dabei bedeutet allgemein, daß alle erwachsenen Deutschen wählen dürfen, die die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen und nicht entmündigt sind. Auch die Deutschen im Ausland, die in einem Mitgliedsland des Europäischen Rates wohnen oder nicht länger als 25 Jahre in einen anderen Land, dürfen an der Wahl teilnehmen. Für diese hat die Bundesstadt Bonn eigene Briefwahlbezirke einrichtet. Rund 10.000 im Ausland lebende Deutsche haben 1994 per Brief in Bonn gewählt. Eine Aufgabe, die bei der nächsten Bundestagswahl 2002 Berlin übernehmen wird.
Gleich bedeutet, daß jede Stimme das gleiche Gewicht hat, anders als beim Dreiklassenwahlrecht in Preußen. Unmittelbar ist die Wahl, weil jede Stimme direkt zählt und Einfluß auf die Wahl der Kandidaten und die Zusammensetzung des Bundestages hat, der wiederum den Bundeskanzler wählt. Im Gegensatz zu den USA. Dort wählen die Bürger nicht direkt den Präsidenten, sondern Wahlmänner, die über die Berufung des Präsidenten entscheiden. Frei und geheim ist die Bundestagswahl, weil keinem Wähler durch seine Wahlentscheidung ein Nachteil entsteht und bei der Stimmabgabe garantiert ist, daß niemand die Entscheidung beobachten oder nachträglich feststellen kann. Regeln, die im Osten Deutschlands lange Zeit nicht galten.
Um die demokratischen Bedingungen der Wahl zu garantieren, ist der Aufwand ausgesprochen groß. 600.000 ehrenamtliche Helfer in rund 80.000 Wahllokalen sorgen dafür, daß die Wahl korrekt abläuft. Das gesamte Vorgehen im Wahllokal ist dabei genau festgelegt. Selbst die Beschaffenheit der Wahlurne bleibt nicht dem Zufall überlassen. Auch die Reihenfolge der Auszählung ist festgelegt: Zunächst wird die Zahl der Wahlberechtigten, dann die Zahl der abgegebenen Stimmen festgehalten. Erst dann beginnt die Auszählung.
Dabei hat die Wahl in Deutschland die Besonderheit, daß jeder zwei Stimmen abgeben kann. Mit der ersten Stimme entscheidet der Wähler, welcher Kandidat seinen Wahlkreis, also seine Region, im Bundestag vertritt. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Partei des Kandidaten bei den Zweitstimmen abschneidet. Die Zeitstimme entscheidet, mit welcher Stärke die Parteien im Bundestag vertreten sind. Und die Mehrheit im Bundestag entscheidet schließlich darüber, wer die Regierung bilden kann. Die Zweitstimme ist also letztlich entscheidend.
Die Hälfte der Abgeordneten wird in 328 Wahlkreisen in Deutschland durch die Erststimmen gewählt, die andere Hälfte wird durch Kandidaten besetzt, die Ÿber die Parteilisten in den Bundestag einziehen. Bei der Einteilung dieser Wahlkreise wird darauf geachtet, daß sie gemessen an der Bevölkerungszahl etwa gleich groß sind, damit jeder Abgeordnete eine ähnliche Zahl von Bürgern vertritt. Auch eine nicht selbstverständliche Regelung. Bei der Reichstagswahl 1890 wählten in Schaumburg-Lippe nur 11.000 Wähler einen Abgeordneten, in Berlin-Nord-Nordwest vertrat der Abgeordnete dagegen 220.000 Wähler. Solche Ungleichgewichte gibt es nicht mehr. Zur Zeit beträgt die durchschnittliche Größe der Wahlkreise etwa 227.000 Bürger. Jeder Wahlkreis ist aber noch einmal in kleinere Wahlbezirke eingeteilt mit bis zu 2.500 Einwohnern. Für jeden der rund 80.000 Wahlbezirke gibt es ein Wahllokal.
Insgesamt müssen die 656 Abgeordneten des Bundestages das Verhältnis widerspiegeln, das sich aufgrund des Zweitstimmenergebnisses ergibt. Das ist jedoch dann schwierig, wenn mehr Abgeordnete einer Partei Direktmandate gewonnen haben, als der Partei nach Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Um das Kräfteverhältnis jedoch auszugleichen, wird die Zahl der Mandate für die verschiedenen Parteien so lange erhöht, bis die Sitzverteilung dem Wahlergebnis entspricht. 1994 gab es 16 dieser Überhangmandate, vier für die SPD, zwölf für die CDU.
Doch das deutsche Wahlrecht kennt noch eine weitere Besonderheit, nämlich die Fünf-Prozent-Klausel. Nur Parteien, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erreichen, dürfen Abgeordnete in den Bundestag entsenden. Damit soll nach den Erfahrungen aus der Weimarer Republik die Zersplitterung der politischen Kräfte verhindert und die Handlungsfähigkeit des Parlamentes gesichert werden. Von einer Ausnahme der Fünf-Prozent-Klausel profitierte 1994 die PDS. Denn das Wahlrecht sieht vor, daß eine Partei, die wenigstens drei Direktmandate gewinnt, dennoch in den Bundestag einzieht - in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses. So konnte die PDS mit einem Ergebnis von 4,4 Prozent 30 Abgeordnete stellen.
Da
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803085
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