Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - November 1998, Nr. 4/98, Inhalt >
November 04/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

1,1 Milliarden DM für jüdische Verfolgte

(fi) Bis zum 30. Juni dieses Jahres hat die Bundesrepublik Deutschland insgesamt rund 1,1 Milliarden DM an   jüdische Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes gezahlt. Dies geht aus einem Bericht über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungs-  leistungen an jüdische Verfolgte (13/11432) hervor, den die vorherige Bundesregierung vorgelegt hat. Grundlage der Zahlungen ist ein 1992 getroffenes Abkommen auf der Basis einer Vereinbarung zum deutschen Einigungsvertrag zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference, die die Ansprüche der Verfolgten vertritt. Die von deutscher Seite bereitgestellten Mittel werden von der Jewish Claims Conference verteilt. Sie trifft die Entscheidungen im Einzelfall, wobei sie die mit dem Abkommen festgelegten Kriterien zugrunde legt.
Verwendungszwecke sind einmalige und laufende Beihilfen sowie einmalige Überbrückungsleistungen und die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte. Zur Förderung von Alters- und Pflegeheimen sind laut Regierung in 65 Fällen rund 31 Millionen DM gezahlt worden. Von den dafür zur Verfügung stehenden 33 Millionen DM seien rund 25 Millionen DM für Projekte in Israel vorgesehen. Die übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Kanada und die USA.
377,65 Millionen DM sind nach Regierungsangaben als Einmalbeihilfen von bis zu 5.000 DM ausgezahlt worden. Bis Ende Juni habe es 75.530 positive und 30.254 negative Entscheidungen über Einmalbeihilfen gegeben. 53.872 Fälle seien noch nicht entschieden. Nach Regierungsangaben gingen die Mittel in 35.373 Fällen nach Israel, in 34.962 Fällen in die USA, darüber hinaus in eine Reihe weiterer Länder. Die Empfänger waren in 1.280 Fällen in Zwangsarbeitslagern und in 80 Fällen in Konzentrationslagern interniert. 1.198 lebten im Ghetto, 941 in Illegalität. 182 litten unter Freiheitsbeschränkung und 71.873 unter sonstiger Verfolgung.
Bei den laufenden Beihilfen stehen dem Bericht zufolge 100.682 Anträgen 38.104 Zusagen und 7.700 Ablehnungen gegenüber. Bis zur Jahresmitte seien rund 511,48 Millionen DM abgeflossen. In 21.620 Fällen gingen die Gelder nach Israel, in 11.636 Fällen in die USA, ansonsten in eine Reihe weiterer Länder. 15.570 Empfänger laufender Beihilfen saßen in Konzentrationslagern, 20.003 waren Ghetto-Bewohner, und 4.047 litten unter sonstiger Verfolgung.
Anträge auf einmalige Überbrückungsleistungen von bis zu 10.000 DM seien in 28.331 Fällen positiv und 7.700 Fällen negativ beschieden worden. Den Mittelabfluß gibt die Regierung mit rund 182,84 Millionen DM an. Von den Empfängern waren 13.035 in Konzentrationslagern, 13.408 lebten im Ghetto, und 2.919 mußten sonstige Verfolgung erdulden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804025a
Seitenanfang
Druckversion