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Mai 05/2000
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ANHÖRUNG DES GESUNDHEITSAUSSCHUSSES

Entwurf zur Entschädigung von Immunprophylaxe-Opfern kritisiert

(ge) Mit überwiegend kritischen Stimmen haben sich die Sachverständigen am 10. Mai vor dem Gesundheitsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes "über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen" (Anti-D-Hilfegesetz) geäußert.

Dabei erwies sich in der öffentlichen Anhörung als besonders strittig, ob die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts, das das Bundesversorgungsrecht (BVG) ablösen soll, ausreichten, insbesondere die darin für Hepatitis-C-Geschädigte vorgesehene Mindestgrundrente. Die Mehrzahl der Experten sprach sich für eine eigenständige gesetzliche Regelung der Entschädigung und Rentenzahlung der durch die Anti-D-Immunprophylaxe zu Schaden gekommenen Frauen aus.

Gabriele Deuse, Vorsitzende des Deutschen Vereins HCV-Geschädigter e.V., kritisierte den vorliegenden Gesetzentwurf als gegen die Interessen der Betroffenen gerichtet. Die Vorsitzende schilderte den Krankheitsverlauf als nicht vorhersehbar. So habe es bislang bereits über 20 Todesfälle in Folge der chronischen Erkrankung durch Hepatitis C gegeben. In jedem Fall aber bedeute die Krankheit das Ende der persönlichen Lebensplanung, weil sie kräfte- und leistungszehrend sei.

Auch Professor Uwe Hopf vom Virchow Klinikum informierte über einen wenig vorhersehbaren Krankheitsverlauf. Nach den Worten des Mediziners hat die Hepatitis C bei der Mehrzahl der Patienten einen relativ milden Verlauf gehabt. Allerdings könne nach einem solchen Krankheitsverlauf das Virus auch erst nach 15 bis 20 Jahren aktiv werden und bis zu einer Leberzirrhose führen.

Der Bundesverband HCV-geschädigter Frauen nach Immunprophylaxe Anti-D e.V. hat sich ebenfalls für Nachbesserungen ausgesprochen und forderte, die monatlichen Schmerzensgeldbeträge auf ein angemessenes Maß anzuheben. Außerdem beklagte der Verein, den Betroffenen stünden nach dem neuen Gesetzentwurf nicht die Heil- und Pflegeleistungen zu, die sie derzeit nach dem BVG in Anspruch nehmen könnten.

In die kritischen Stimmen reihte sich auch Thomas Müller vom AOK-Bundesverband. Stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen bemängelte er, dass die erbrachten Leistungen für die Krankenbehandlung im Rahmen des Bundesseuchengesetzes künftig aufgegeben würden. Durch die geplante Neuregelung entstünden den Kranken- und Pflegeversicherungen höhere Leistungsaufwendungen. Wenn aber fortan nicht mehr nach dem Bundesseuchengesetz behandelt würde, könnte das zu gravierenden Verschlechterungen für die Betroffenen führen. So könnte bei Arbeitsunfähigkeit durch Impfschäden das Versorgungskrankengeld entfallen, das anders als das Krankengeld in vollem Umfang von den Versorgungsämtern getragen würde.

Das Grundanliegen eines eigenständigen Gesetzentwurfs zur Entschädigung von HCV-infizierten Frauen wurde von der Mehrheit der Sachverständigen unterstützt. Professor Helmut Goerlich nannte es einen zweiten Akt des Unrechts, dass der Sachverhalt als Impfschaden im Einigungsvertrag eingeordnet und nicht durch ein eigenständiges Gesetz geregelt worden sei. Seiner Auffassung nach könne man nur dann von einem Impfschaden sprechen, wenn eine unerwartete Reaktion bei einem an sich tauglichen Medikament eintrete. Im Falle der Anti-D-Immunprophylaxe sei aber den Handelnden klar gewesen, dass das Medikament nicht tauglich gewesen sei, so Goerlich weiter.

Das Anti-D-Hilfegesetz soll Frauen, die zwischen 1978 und 1979 im Bezirksinstitut für Blutspende und Transfusionswesen der ehemaligen DDR bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, ebenso wie Kontaktpersonen entschädigen. Dies soll durch Einmalzahlung und eine monatliche Rente, die sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet, geschehen. Des Weiteren soll der Gesetzentwurf Heilbehandlungen und Hilfe für Hinterbliebene sicherstellen.

Die Bundesregierung hat unterdessen die Übereinstimmung des Bundesrates mit den Zielen des Entwurfs begrüßt. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 14/3282) hervor.

Die Regierung erklärt, dass man eine Anrechnung der Einmalzahlungen und der monatlichen Rentenzahlungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz auf zivilrechtliche Unterhaltszahlungen, etwa bei Ehescheidungen, vermeiden wolle. Demgegenüber sei vorgesehen, die monatlichen Renten zur Hälfte auf Sozialleistungen anzurechnen. Als Sozialleistungen gälten Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung und der Sozialhilfe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005044a
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