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September 08/2000
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VERSORGUNG

Ausgaben steigen insgesamt um 390 Millionen DM

(hh) Die Gesamteinnahmen für das Jahr 2001 sollen um 60,6 Millionen DM auf 1,83 Milliarden DM fallen. Demgegenüber sollen die Gesamtausgaben um 389,69 Millionen DM auf 17,4 Milliarden DM (2000: 17 Milliarden DM) ansteigen.

Einzelplan 33

Den größten Anteil haben bei den Ausgaben die Personalkosten mit 12,39 Milliarden DM (12,17 Milliarden DM). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sind mit 5 Milliarden DM (4,84 Milliarden DM) etatisiert. Ausgaben für Investitionen sind nicht vorgesehen.

Für die Versorgung der Soldaten sollen 6,17 Milliarden DM (5,93 Milliarden DM) aufgewendet werden. Die Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen ist mit 1,32 Milliarden DM (1,41 Milliarden DM) angegeben. Für die Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reicharbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen sind 2,08 Milliarden DM (2,06 Milliarden DM) eingeplant. Für Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 25. Juli 1991 für die geschlossenen Sondervermögenssysteme im Beitrittsgebiet sollen im kommenden Jahr 3,42 Milliarden DM (3,28 Milliarden DM) ausgegeben werden.

Die Versorgung der Beamten und der Richter ist nach Einzelplänen aufgelistet. Nach dem Gesetzentwurf ist die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger vom 1.1.1999 bis zum 1. 1. 2000 um 1,7 Prozent auf 73.147 (46.757 Ruhegehaltsempfänger, 26.390 Witwen und Waisen) gestiegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008027b1
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