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Dezember 12/2000
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GESUNDHEITSMINISTERIUM

Plus von 23 Millionen DM beschlossen

(hh) Die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder machen mit 868 Millionen DM (2000: 926 Millionen DM) fast die Hälfte des Etats des Gesundheitsministeriums aus. Er wurde mit einem Volumen von insgesamt 1,78 Milliarden DM beschlossen, während er für das laufende Jahr noch bei 1,84 Milliarden DM liegt. Die Parlamentarier erhöhten die von der Regierung in ihrem Entwurf vorgesehenen Mittel um 23 Millionen DM. Die Investitionen sollen sich auf 1,02 (1,11) und die Zuweisungen und Zuschüsse auf 224 (218) Millionen DM belaufen.

Einzelplan 15

Zur Erklärung über den Schwerpunkt des Etats heißt es, laut Pflegeversicherungsgesetz müsse der Bund den neuen Ländern in den Jahren 1995 bis 2002 Finanzhilfen in Höhe von jährlich 800 Millionen DM für Investitionen in Pflegeeinrichtungen gewähren.

Das Plenum beschloss zusätzlich zu dem Regierungsentwurf eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3 Millionen DM für das Aktionsprogramm "Umwelt und Gesundheit" bereitzustellen.

Die Zahlungen an das internationale Gesundheitswesen werden mit 83 Millionen DM um 8 Millionen DM höher liegen als im laufenden Jahr. Die Erstattungen der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge liegen gleichbleibend bei 10 Millionen DM, während für Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 11 Millionen DM weniger und insgesamt 50 Millionen DM ausgegeben werden sollen. Ebenfalls zurückgefahren werden die Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von modellhaften Pflegeeinrichtungen, und zwar von 53 auf 42 Millionen DM.

Die Maßnahmen gegen den Drogen- und Suchtmittelmissbrauch werden im nächsten Jahr mit 26,9 (27,25) Millionen DM und die entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen mit weiterhin 12 Millionen DM gefördert. Die CDU/CSU konnte sich nicht durchsetzen, diesen Ansatz um 1 Million DM aufzustocken. Modellmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs bekommen wie im laufenden Jahr eine Unterstützung von 9,8 Millionen DM. Für die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung sollen 45,12 (45,62) Millionen DM eingestellt werden. 40,41 (40,70) Millionen DM davon gehen laut Entwurf an die Länder für Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste".

Die F.D.P. forderte in den Beratungen erfolglos, die Mittel für Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten um 500 Millionen DM aufzustocken ( 14/4000- Epl. 15, 14/4514, 14/4521 - 14/4523).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012030a
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