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Januar 01/2001
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F.D.P.-ANTRAG

Sonderprogramm für Bibliotheken beschließen

(bf) Die Bundesregierung soll ein Bibliothekensonderprogramm beschließen. Damit sollen die deutschen Landes- und Hochschulbibliotheken finanziell in die Lage versetzt werden, einen dauerhaften Zugang zu allen Formen der Publikation wissenschaftlicher Informationen zu sichern. Die F.D.P.-Fraktion hat dazu einen Antrag ( 14/5105) eingebracht.

Nach Auffassung der Fraktion kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung für eine ausreichende Finanzierung der genannten Bibliotheken nicht mehr im erforderlichen Umfang nach. So stellten sie dringend benötigte Mittel für eine sach- und fachgerechte Ausstattung ihrer Bibliotheken und für eine effektive Vernetzung mit den elektronischen Medien nicht mehr zur Verfügung. Der Erwerbungsetat habe sich in den zurückliegenden zwei Jahren erheblich verschlechtert. Im internationalen Vergleich der Wissenschafts- und Hochschulstandorte falle Deutschland weiter ab, so die Liberalen.

Keine Kofinanzierung der Länder anstreben

Nach dem Willen der F.D.P. soll die Regierung deshalb für vorerst fünf Jahre, beginnend mit dem Haushalt 2002, den Bundesländern Mittel in Höhe von 120 Millionen DM pro Jahr zur Verfügung stellen. Um den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland nicht allein von den Landeshaushalten abhängig zu machen, sei eine Kofinanzierung der Länder in diesem Fall nicht anzustreben.

Ferner soll ein Sofortprogramm für das laufende Haushaltsjahr mit einem Volumen von 80 Millionen DM den Landes- und Hochschulbibliotheken die durch Preissteigerungen entstandenen Finanzierungslücken im Erwerbsetat ausgleichen. Das Internet unterstütze zwar die wissenschaftliche Information, heißt es in der Begründung, dies führe aber nicht zu Spareffekten für die Etats.

Mittelfristig umzusetzen, so die Fraktion, sei die Vernetzung der Bibliotheken in einem deutschen Wissenschaftsnetzwerk mit Zugangsberechtigung für Studierende, Hochschullehrer und Wissenschaftler von staatlichen Forschungseinrichtungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101022c
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