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Januar 01/2001
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BUNDESJUSTIZMINISTERIN IM EUROPAAUSSCHUSS

Grundrechte-Charta soll rechtlich verbindlich werden

(eu) Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat am 24. Januar im Europaausschuss die Absicht der Bundesregierung bekräftigt, bis zum Jahre 2004 die beim EU-Gipfel in Nizza proklamierte europäische Grundrechte-Charta an prominenter Stelle in die europäischen Verträge einzufügen und für die rechtliche Verbindlichkeit der Charta einzutreten.

Die Ministerin dankte in diesem Zusammenhang dem Ausschuss, insbesondere den Konventsmitgliedern Jürgen Meyer (SPD) und Peter Altmaier (CDU/CSU), für den aktiven Einsatz. Die erfolgreiche Arbeit des Konvents habe gezeigt, so Däubler-Gmelin weiter, dass ein ähnliches Verfahren auch in Zukunft für andere zu bewältigende Themen in der EU von Interesse sein könnte.

Die SPD griff diese Überlegung auf und erklärte, das Konventsmodell sei gerade mit Blick auf den vereinbarten Post-Nizza-Prozess von Belang. Im Europäischen Parlament (EP) gebe es Überlegungen, bei den im Rahmen dieses Prozesses zu lösenden Problemen wie etwa der Kompetenzabgrenzung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten, stärker das EP und die nationalen Parlamente zu beteiligen.

Die SPD begrüße und unterstütze diese Überlegungen. Bedenken "innerhalb der höheren Beamtenschaft" sind für die Sozialdemokraten hingegen nicht überzeugend.

Die CDU/CSU sprach sich dafür aus, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte-Charta vor allem in der Wissenschaft stärkere Beachtung findet. Es gebe gerade in Fachkreisen, etwa an den Universitäten, Enttäuschung hinsichtlich des Inhalts der Charta, die aus Sicht der Union zwar unberechtigt, aber dennoch zu beachten seien.

Die F.D.P. ergänzte, Bemühungen, die Grundrechte-Charta stärker zu verbreiten, dürften sich nicht auf die Wissenschaft beschränken, sondern müssten im Interesse einer Identitätsstiftung für die EU auf die breite Öffentlichkeit erweitert werden. Die PDS bedauerte, dass gerade im Bereich des Sozial-, Arbeits- und Asylrechts die Grundrechte-Charta unvollständig und unverbindlich geblieben sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101039a
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