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März 03/2001
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GEWÄHRLEISTUNG DES BAHNANGEBOTS

Personenverkehr gesetzlich absichern

(vb) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Bahnangebot für den Personenverkehr gewährleistet werden kann. Dafür tritt die CDU/CSU in einem Antrag ( 14/5451) ein. Der Bund solle demnach sicherstellen, dass bei Verkehrsangeboten des Schienenpersonenfernverkehrs dem Wohl der Allgemeinheit Rechnung getragen wird. Nach dem Willen der Parlamentarier soll der Bund mit Eisenbahnunternehmen vertraglich regeln, dass von der Deutschen Bahn AG (DB AG) nicht erbrachte Verkehrsangebote im Schienenverkehr sichergestellt werden. Auch müsse der Mindestumfang für den Gewährleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr festgelegt werden. Zur Erläuterung heißt es in dem Antrag, durch den zunehmend unkontrollierten Rückzug der DB AG aus der Fernverkehrsbedienung werde deutlich, dass die Verkehrsangebote mit einer bundesgesetzlichen Regelung sichergestellt werden müssten. Das allgemeine Eisenbahngesetz reiche zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs nicht aus. Die DB AG plane, von den bisher bundesweit rund 180 Millionen Zugkilometern jährlich bis Ende 2002 gut ein Fünftel einzustellen, wodurch eine flächendeckende Versorgung mit Verkehrsleistungen nicht mehr sichergestellt sei. Ohne ein Eingreifen der Bundesregierung sei der Gewährleistungsauftrag des Bundes verletzt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103039b
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