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März 03/2001
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TRANSPORTGEWERBE

Auf EU-Fahrerlizenz für Drittstaatler hinwirken

(vb) Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Transportgewerbe auf eine EU-Fahrerlizenz für Drittstaatler hinzuwirken. Dies beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am 8. März, indem er einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3702, Beschlussempfehlung14/4669) einmütig bei Enthaltung der PDS annahm. Außerdem sollen laut Antrag die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den durch Sozialdumping erzielten Vorteil bei Kontrollen wieder einkassieren zu können.

Schließlich soll die Wirksamkeit der Kontrollen gesteigert und elektronische Überwachungsmöglichkeiten auf ihre Bedeutung für den Kampf gegen die illegale Beschäftigung im Transportgewerbe geprüft werden.

Der Verkehrsausschuss war sich in der Diskussion darin einig, dass die Verhältnisse im Transportgewerbe verbessert und faire Wettbewerbsbedingungen europaweit hergestellt werden müssten. Er befasste sich mit der Frage, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil sei, den ein Verkehrsunternehmen durch Sozialdumping erzielt und der bei den Kontrollen einkassiert werden solle. Die Regierung hat hierzu darauf hingewiesen, dass dies am Kontrollort nicht und in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Bußgeldhöhen nur mit großem Aufwand und sehr ungenauem Ergebnis möglich sei. Sie ist daher gebeten worden, sich mit diesem Problem weiter zu beschäftigen.

Die PDS-Fraktion enthielt sich der Stimme, da nach ihrer Ansicht der Antrag eine enorme zusätzliche Bürokratie bedeuten würde und nicht zu erkennen sei, wie das Gleichbehandlungsprinzip gewahrt und wie diese Vorschläge auf der europäischen Ebene umgesetzt werden könnten.

In gleicher Plenarsitzung wurde ein Gesetzentwurf der Koalition (14/5446) mit dem Ziel, der illegalen Beschäftigung im Transportgewerbe entgegenzuwirken, an den Verkehrsausschuss überwiesen. Nach dem Willen von SPD und Bündnisgrünen sollen in Zukunft Unternehmer verpflichtet werden, nur Fahrer einzusetzen, die die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorweisen können. Dies soll auch für die Verlader gelten, die zusätzlich nur Unternehmer mit Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz einsetzen dürfen.

Darüber hinaus sollen der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz deutlich erhöht werden und das Bundesamt für Güterverkehr eine Kontrollzuständigkeit für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts- sowie des Arbeitsgenehmigungsrechts von Fahrern aus Drittstaaten bekommen.

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, seit 1998 würden in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zunehmen. In- und ausländische Transportunternehmen erlangten Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile, indem sie bei der Beschäftigung von ausländischem Fahrpersonal Regelungen des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts verletzten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103040b
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