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März 03/2001
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GESETZENTWURF VORGELEGT

Ausländischen Kindern die Einbürgerung erleichtern

(in) Durch Erleichterungen bei der Einbürgerung in Deutschland lebender ausländischer Kinder wollen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verbesserung der Integration erreichen. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ( 14/5335) vorgelegt.

Hintergrund des Papiers ist eine Regelung des seit dem 1. Januar 2000 geltenden reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Darin ist für minderjährige ausländische Kinder eine Einbürgerungsgebühr von 500 DM vorgesehen. Dieser Betrag hatte nach Ansicht der Abgeordneten erheblich zu der niedrigen Zahl bisheriger Antragsstellungen beigetragen. Bis zum Ablauf der Antragsfrist am 31. Dezember 2000 wurden danach nur für etwa 30.000 von insgesamt 280.000 möglichen Einbürgerungsberechtigten Anträge gestellt.

Mit der deutlichen Senkung der Gebühren auf künftig einheitlich 100 DM sowie eine ausreichende Verlängerung der inzwischen abgelaufenen Frist bis zum 31. Dezember 2002 soll die Integration der etwa 250.000 Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 1. Januar 2000 geboren sind, erleichtert werden.

Die zu erwartenden Durchführungskosten sind der Begründung zufolge von der Zahl der Anträge und dem Prüfungsaufwand im Einzelfall abhängig und daher nicht genau zu beziffern. Nach Schätzungen aus den Ländern betrügen die durchschnittlichen Verwaltungskosten je Einbürgerung etwa 200 bis 250 DM. Denen stünden nach der neuen Regelung Einnahmen in Höhe von 100 statt bisher 500 DM gegenüber, erläutern die Fraktionen von SPD und Bündnisgrünen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103050b
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