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April 04/2001
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EHEMALIGE DDR

Zahlungen für Zusatzversorgung anheben

(as) Die Bundesregierung plant, bei der Rentenberechnung für Angehörige des Versorgungssystems des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsministeriums die Entgeltbegrenzung von 70 Prozent aufzuheben. Stattdessen soll künftig das volle Durchschnittsentgelt Bemessungsgrundlage sein, sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf ( 14/5640) zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) vor. Darin heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe mit einem Urteil aus dem Jahre 1999 die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers bestätigt, die Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung zu überführen. Das Gericht habe außerdem Regelungen des AAÜG, die vorläufige Begrenzung der Zahlbeträge für Leistungen der Versorgungssysteme für mit dem Grundgesetz unvereinbar und (teilweise) nichtig erklärt.

Die Bundesregierung wolle nun die Entscheidungen zur Überführung von Ansprüchen aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR umsetzen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0104/0104028a
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