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06/2001
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ANTRAG DER PDS ABGELEHNT

Das Steuergeheimnis nicht aufheben

(fi) Mit großer Mehrheit abgelehnt hat der Finanzausschuss am 30. Mai einen Antrag der PDS-Fraktion, das so genannte Steuergeheimnis in Paragraf 30 der Abgabenordnung aufzuheben, um Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen zu können ( 14/4882).

Die SPD wies auf die verstärkten Bemühungen auf EU-Ebene hin, zu einem praktikablen Ergebnis bei der korrekten Erfassung von Zinseinkünften zu kommen. Die CDU/CSU argumentierte, die Regierung habe sich entschlossen, am Modell einer Koexistenz zwischen Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzbehörden und einer Quellensteuer nicht mehr festzuhalten, sondern das Informationssystem zu wählen. Dabei müsse aber grundsätzlich das Bankgeheimnis aufgehoben werden, weil für Ausländer mit inländischen Bankguthaben nicht ein anderes Recht gelten könne als für Inländer. Die Bundesregierung erklärte dazu, bei Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie würde das Bankgeheimnis für Ausländer mit deutschen Kapitalerträgen gelockert. Damit müsse es aber nicht auch für Deutsche gelockert werden. Wie die Regierung weiter berichtete, hat sich die EU beim Gipfel in Feira (Portugal) darauf geeinigt, mittelfristig zu einem Kontrollmitteilungssystem über die Guthaben von EU-Ausländern zu kommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106033b
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